Gemeinde Öpfingen (Druckversion)
Autor: Vorzimmer
Artikel vom 27.03.2024

Unterbringung von Obdachlosen und Flüchtlingen durch die Gemeinde Öpfingen

Den Städten und Gemeinden im Alb-Donau-Kreis, so auch der Gemeinde Öpfingen, werden gem. § 18 Flüchtlingsaufnahmegesetz, die in die Anschlussunterbringung einzubeziehenden Personen vom Landratsamt Alb-Donau-Kreis, als unterer Aufnahmebehörde, zugeteilt. Für die Unterbringung der sich auf ihrer Gemarkung aufhaltenden Obdachlosen ist die Gemeinde Öpfingen ebenfalls zuständig. Bei der Zuteilung wird zwischen ukrainischen Kriegsflüchtlingen und sonstigen Flüchtlingen unterschieden.

 

Für die Unterbringung dieser Personen stehen der Gemeinde sieben Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte, darunter Gebäude und Wohnungen im Gemeindeeigentum, aber auch angemietete Gebäude und Wohnungen, mit insgesamt 48 Plätzen zur Verfügung. Derzeit sind davon 32 Plätze belegt. Der gemeindliche Ansatz mit einer dezentralen Unterbringung hat sich hierbei bewährt.

 

Da die Gemeinde derzeit einen Aufnahmeüberhang bei ukrainischen Kriegsflüchtlingen von drei Personen hat, erfolgt für das Jahr 2024 keine Zuweisung. Bei den derzeitigen Zugangszahlen vermutlich auch nicht für das Jahr 2025. Bei den sonstigen Flüchtlingen beträgt die Aufnahmequote für das Jahr 2024 13 Personen, die von der Verwaltung in den Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften der Gemeinde untergebracht werden müssen. Aufgrund der hohen Fluktuation der untergebrachten Personen ist deren Anzahl trotz konstanter Zuweisungen von Seiten des Landratsamtes relativ konstant. Ein weiterer Ausbau der Unterbringungsplätze ist derzeit trotz hoher Zuweisungen, in Öpfingen nicht notwendig.

 

Die untergebrachten Personen kommen größtenteils, neben ukrainischen Kriegsflüchtlingen, aus Ländern des Nahen Ostens wie Syrien und der Türkei bzw. afrikanischen Ländern wie Gambia, aber auch aus Ländern wie Afghanistan.

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