Bauleitplanung
Aufstellung des Bebauungsplanes "Hinter der Darre"
Der Gemeinderat der Gemeinde Öpfingen hat am 10.12.2019 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB und § 74 Landesbauordnung Baden-Württemberg beschlossen, den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften Hinter der Darre in Öpfingen im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB i.V. mit § 13a BauGB aufzustellen (Aufstellungsbeschluss).
Ziel und Zweck des Bebauungsplanes:
Schaffung von Wohnraum
Schaffung von Bau- und Planungsrecht für eine Wohnbebauung
Geordnete bauliche Weiterentwicklung von Öpfingen
Hohe Nachfrage nach Wohnbauplätzen - innerörtliche kommunale Entwicklungsflächen sind aktuell nicht verfügbar