Gemeinde Öpfingen (Druckversion)

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften „Unteres Lauh“

Der Gemeinderat der Gemeinde Öpfingen hat am 15.09.2022 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zum Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Unteres Lauh“ in der Fassung vom 12.07.2022 gebilligt und beschlossen, diesen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 74 Landesbauordnung (LBO) öffentlich auszulegen (Auslegungsbeschluss).

In gleicher Sitzung am 15.09.2022 hat der Gemeinderat der Gemeinde Öpfingen beschlossen, von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange deren Aufgaben durch die Planung berührt werden können, werden gem. § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen einzuholen.

Die Bebauungsplanunterlagen für die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden im Zeitraum vom 24.10.2022 bis 25.11.2022 (je einschließlich) eingestellt.

 

Unterlagen zum Bebauungsplan „Unteres Lauh“:

1.) Öffentliche Bekanntmachung vom 14.10.2022

2.) Zeichnerischer Teil zum Bebauungsplan vom 12.07.2022

3.) Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften sowie den entsprechenden Begründungen vom 12.07.2022

4.) Umweltbericht mit Eingriffs-/Ausgleichsbilanz und artenschutzrechtlicher Beurteilung des Büros für Landschaftsökologie Josef Grom vom 11.07.2022 

5.) Bodengutachten der Schirmer Ingenieursgesellschaft mbH vom 27.05.2022

6.) Vorläufige Stellungnahme des Landratsamtes Alb-Donau-Kreis vom 12.01.2022

7.) Stellungnahme des Regierungspräsidiums Freiburg - Geotechnik vom 05.01.2022

 

Ziel und Zwecke der Planung:
In Öpfingen ist eine stetige Nachfrage nach Wohnstandorten gegeben. Zur Deckung des aktuellen Bedarfs an Wohnbauflächen soll daher am westlichen Ortsrand, zwischen der Gemarkungsgrenze und des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Halde“ ein Wohngebiet „Unteres Lauh“ entwickelt werden. Mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erstellung dieses Wohngebietes geschaffen werden. Das geplante Baugebiet „Unteres Lauh“ führt die Bebauung vom Baugebiet „Halde“ nach Westen fort. Durch den Bebauungsplan können 22 Wohnbauplätze ausgewiesen werden -5x Doppelhäuser/2x Reihenhäuser/15x Einfamilienhäuser.

Das Plangebiet ist dem Außenbereich gem. § 35 BauGB zuzurechnen. Das Vorhaben mit der geplanten Nutzung eines Wohngebietes ist daher auf der Basis des geltenden Planungsrechts nicht zulässig. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, ist die Aufstellung des Bebauungsplanes „Unteres Lauh“ erforderlich.

Während der Frist können Stellungnahmen direkt bei Herrn Waßmann von der Planwerkstatt am Bodensee, elektronisch per E-Mail: Rainer.wassmann(@)planwerkstatt-bodensee.de, abgegeben werden.

http://www.oepfingen.de//bauen-wirtschaft-gewerbe/bauleitplanung/informationen-fuer-die-traeger-oeffentlicher-belange