Gemeinde Öpfingen (Druckversion)

Ausschreibung der Vergabe von Wohnbaugrundstücken im Baugebiet „Halde“ in Öpfingen

Der Gemeinderat der Gemeinde Öpfingen hat am 30.01.2024 die Eröffnung des Vergabeverfahrens für 7 Wohnbaugrundstücke (Flurstücke: 408/3, 408/5, 408/6, 408/7, 408/11, 408/12, 408/14) im Baugebiet „Halde“ beschlossen.

Das Baugebiet „Halde“ liegt am westlichen Rand der Gemeinde Öpfingen in Richtung des Ehinger Teilortes Gamerschwang und führt somit die Bebauung des Baugebiets „Lauh II“ nach Westen hin fort. Die Erschließungsarbeiten sind, bis auf die Straßenbeleuchtung und das Aufbringen des Feinbelags, abgeschlossen. Der gültige Bebauungsplan „Halde“, rechtskräftig seit 22.11.2019 sowie weitere Informationen zum Baugebiet stehen unter den Anlagen 1 - 7 zum Download bereit.

Die Bezeichnung (Flurstücksnummer und Straße mit Hausnummer) als auch die Lage der zu vergebenden Wohnbaugrundstücke können der als Anlage 8 beigefügten Tabelle bzw. dem als Anlage 9 beigefügten Lageplan entnommen werden. Die Grundstücksgrößen variieren zwischen 619 m² und 742 m². Die Verkaufspreise wurden mit Gemeinderatsbeschluss vom 21.03.2023 auf 220,00 Euro/m² für alle Wohnbaugrundstücke im Baugebiet „Halde“ zzgl. den Vertragsnebenkosten festgelegt.

Die Vergabe der Wohnbaugrundstücke erfolgt nach der Bauplatzvergaberichtlinie der Gemeinde Öpfingen für Wohnbaugrundstücke vom 21.03.2023. Die Bauplatzvergaberichtlinie steht als Anlage 10 zum Download zur Verfügung.

Die Bewerbungsfrist wurde festgelegt vom 12.02.2024 - 03.03.2024. Bewerbungsstichtag und damit maßgeblicher Zeitpunkt für die Bewertung der Vergabekriterien ist der erste Tag des Bewerbungszeitraums, somit also der 12.02.2024.

Bewerbungen inklusive aller notwendigen Nachweise können bis einschließlich 03.03.2024 (Bewerbungsschluss) vorzugsweise elektronisch über die Plattform Baupilot (www.baupilot.com) oder in Textform bei der Gemeindeverwaltung Öpfingen, Schlosshofstraße 10, 89614 Öpfingen, Fax: 07391/7084-20, E-Mail: info@oepfingen.de, eingereicht werden.

Bewerbungen in Textform müssen zwingend unter Verwendung des von der Gemeinde Öpfingen vorgegebenen Bewerbungsbogens eingereicht werden. Dieser kann bei der Gemeindeverwaltung während der Öffnungszeiten abgeholt oder per E-Mail unter info@oepfingen.de angefordert werden.

Es gelten die bei einem Verkauf der Gemeinde Öpfingen üblichen Konditionen, die sich aus dem Musterkaufvertrag der Gemeinde Öpfingen für das Baugebiet „Halde“ ergeben. Der Musterkaufvertrag kann als Anlage 11 eingesehen werden.

Die Datenschutzhinweise der Gemeinde Öpfingen im Rahmen der Vergabe von Wohnbauplätzen finden entsprechend Anwendung (Anlage 12).

Neben den in den Anlagen zur Verfügung stehenden Unterlagen steht eine ausführlichere Beschreibung des Baugebiets „Halde“ als auch Exposés der einzelnen zu veräußernden Wohnbaugrundstücke auf der Plattform Baupilot (https://www.baupilot.com/oepfingen) zur Verfügung. Auf Nachfrage können alle Unterlagen auch bei der Gemeindeverwaltung Öpfingen während der Öffnungszeiten eingesehen werden.

 

Öpfingen, den 08.02.2024

gez. Andreas Braun

Bürgermeister

 

Anlagen:

- Anlage 1: Bebauungsplan „Halde“: Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften

- Anlage 2: Bebauungsplan „Halde“: Lageplan

- Anlage 3: Bebauungsplan "Halde": Begründungen

- Anlage 4: Bebauungsplan "Halde": Satzungsbeschluss ergänzendes Verfahren

- Anlage 5 Geotechnischer Bericht zum Bauvorhaben Erschließung Neubaugebiet Halde

- Anlage 6: Baugebiet "Halde": Bestandspläne Kanal und Wasser Mozartstraße

- Anlage 7: Baugebiet "Halde": Bestandspläne Kanal und Wasser Schulstraße und Haydnstraße

- Anlage 8: Tabelle der zu vergebenden Grundstücke im Baugebiet „Halde“

- Anlage 9: Lageplan der zu vergebenden Grundstücke im Baugebiet "Halde"

- Anlage 10: Bauplatzvergaberichtlinie der Gemeinde Öpfingen für Wohnbaugrundstücke vom 21.03.2023

- Anlage 11: Musterkaufvertrag der Gemeinde Öpfingen Baugebiet "Halde"

- Anlage 12: Datenschutzhinweise der Gemeinde Öpfingen im Rahmen der Vergabe von Wohnbauplätzen

- Anlage 13: Formular Erklärung einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft gegenüber der Gemeinde Öpfingen

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