Wichtige Änderungen auf dem Friedhof: Neue Regelungen zur Entsorgung und Parkplatznutzung
1. Neuer Standort des Grüngutcontainers und Änderungen bei der Entsorgung
Der Grüngutcontainer wurde in den letzten Tagen versetzt und ist nun auf dem Friedhofsparkplatz am Zugang von der Donauhalde neben dem Container für Erdaushub zu finden. In diesem Zuge werden die bisher genutzten Gitterabfallkörbe auf dem Friedhof entfernt.
Die Entsorgung des Grüngutes erfolgt zukünftig direkt mit den neu angeschafften Schubkarren. Diese wurden speziell dafür vorgesehen, um das Grüngut bequem in den Container zu schütten. Der Grüngutcontainer wurde extra tiefer gelegt, sodass eine direkte Entsorgung mit der Schubkarre problemlos möglich ist.
Wir möchten zudem darauf hinweisen, dass Verpackungs- und Restmüll nicht in den Grüngutcontainer gehören und privat entsorgt werden müssen.
2. Parken auf dem Friedhofsparkplatz
Bitte beachten Sie, dass das Parken auf dem Friedhofsparkplatz am Zugang von der Donauhalde ausschließlich für Friedhofsbesucher gestattet ist. Autos, die dort ohne Berechtigung abgestellt werden, müssen mit einer kostenpflichtigen Entfernung rechnen.
3. Illegale Entsorgung von privatem Grüngut
Leider mussten wir in den letzten Wochen wiederholt feststellen, dass privater Grünabfall, wie etwa Rasen- und Heckenschnitt, widerrechtlich im Grüngutcontainer des Friedhofs entsorgt wurde. Wir möchten an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, dass dies nicht gestattet ist!
Die Entsorgung des Grüngutes auf dem Friedhof ist mit Kosten für die Gemeinde verbunden. Wenn private Grünabfälle im Container entsorgt werden, führt dies zu erhöhten Entsorgungskosten, die langfristig die Unterhaltungskosten des Friedhofs erhöhen und gegebenenfalls die Grabnutzungsgebühren belasten können.
Wir bitten daher alle Bürgerinnen und Bürger, für die Entsorgung von privatem Grüngut den entsprechenden Container auf dem Wertstoffhof oder die Entsorgungszentren des Landkreises zu nutzen. Die Gemeinde wird in Fällen illegaler Entsorgung von Grüngut entsprechende Maßnahmen ergreifen und die anfallenden Entsorgungskosten dem Verursacher in Rechnung stellen.
Aus aktuellem Anlass möchten wir außerdem darauf hinweisen, dass das Mitführen von Hunden auf dem Friedhof nicht gestattet ist. Der Friedhof ist ein Ort der Ruhe, des Gedenkens und der Würde. Viele Besucherinnen und Besucher suchen hier Trost, erinnern sich an ihre Angehörigen und wünschen sich eine friedvolle Atmosphäre. Auch wenn die meisten Hundebesitzer sehr rücksichtsvoll sind, kann es dennoch vorkommen, dass Gräber oder Wege verunreinigt werden oder sich Trauernde durch die Anwesenheit von Tieren gestört fühlen. Aus diesem Grund bitten wir Sie, Ihre Hunde beim Besuch des Friedhofs zu Hause zu lassen.
Wir appellieren an das Verantwortungsbewusstsein aller Friedhofsbesucher und bitten Sie, die neuen Regelungen zu beachten. So leisten wir alle einen Beitrag zur ordnungsgemäßen und kostensparenden Unterhaltung unseres Friedhofs.
Für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe danken wir Ihnen herzlich!
Ihre Gemeindeverwaltung









