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Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

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Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

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https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

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Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

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Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Eschenbach Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
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Europäische Union
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
   
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

datenschutz@netze-bw.de

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Wichtige Hinweise zum Rückschnitt von Hecken, Sträuchern und Bäumen gegenüber öffentlichen Verkehrsflächen

icon.crdate15.05.2025

Liebe Bürgerinnen und Bürger, aufgrund der Witterungsbedingungen der vergangenen Wochen sind Hecken und Sträucher gewachsen. Damit die Sicherheit im Straßenverkehr gewährleistet bleibt und alle Verkehrsteilnehmer ungehindert unterwegs sein können, ist es wichtig, dass Hecken, Sträucher und Bäume rechtzeitig gepflegt werden. Besonders wenn sie zu dicht an öffentlichen Verkehrsflächen wachsen, können sie die Sicht beeinträchtigen, Fuß- und Radwege blockieren oder sogar die Sicht auf Verkehrszeichen und Beleuchtungen behindern. Das kann zu gefährlichen Situationen führen.

Hecken, Sträucher und Bäume, die an Grundstücksgrenzen oder auf privaten Flächen wachsen, dürfen die Sicht auf Straßen, Gehwege und Kreuzungen nicht beeinträchtigen. Es ist wichtig, dass Äste und Zweige regelmäßig zurückgeschnitten werden, um eine freie Sicht für Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger zu gewährleisten. Nach § 37 der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind Grundstückseigentümer verpflichtet, Bäume, Hecken und Sträucher so zu pflegen, dass sie die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigen. Das bedeutet, dass die Vegetation in einer Höhe zurückgeschnitten werden muss, die eine klare Sicht auf Verkehrszeichen, Kreuzungen und Fußwege ermöglicht.

Das Bundesnaturschutzgesetz regelt zwar bundesweit einheitlich, dass in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze nicht abgeschnitten oder beseitigt werden dürfen. Diese Regelung dient dem Schutz der Tierwelt, insbesondere der Brutzeit der Vögel. Doch auch nach dem 28. Februar gibt es noch bestimmte Maßnahmen, die beim Rückschnitt von Hecken erlaubt sind. Allerdings ist es auch außerhalb dieses Zeitraums, also nach dem 28. Februar, erlaubt, Rückschnittmaßnahmen durchzuführen, wenn die Verkehrssicherheit dadurch gefährdet ist. Das bedeutet, dass wir in Fällen, in denen die Sicht auf Straßen, Verkehrszeichen oder Beleuchtungen eingeschränkt ist oder andere Sicherheitsrisiken bestehen, entsprechende Maßnahmen ergreifen können.

Wir bitten Sie daher Ihre Anpflanzungen auf mögliche Verkehrsbeeinträchtigungen zu prüfen, gegebenenfalls zurückzuschneiden und somit gleichzeitig einen Beitrag zur Sicherheit auf öffentlichen Wegen zu leisten.