Wichtige Hinweise zum Rückschnitt von Hecken, Sträuchern und Bäumen gegenüber öffentlichen Verkehrsflächen
icon.crdate15.05.2025
Liebe Bürgerinnen und Bürger, aufgrund der Witterungsbedingungen der vergangenen Wochen sind Hecken und Sträucher gewachsen. Damit die Sicherheit im Straßenverkehr gewährleistet bleibt und alle Verkehrsteilnehmer ungehindert unterwegs sein können, ist es wichtig, dass Hecken, Sträucher und Bäume rechtzeitig gepflegt werden. Besonders wenn sie zu dicht an öffentlichen Verkehrsflächen wachsen, können sie die Sicht beeinträchtigen, Fuß- und Radwege blockieren oder sogar die Sicht auf Verkehrszeichen und Beleuchtungen behindern. Das kann zu gefährlichen Situationen führen.
Hecken, Sträucher und Bäume, die an Grundstücksgrenzen oder auf privaten Flächen wachsen, dürfen die Sicht auf Straßen, Gehwege und Kreuzungen nicht beeinträchtigen. Es ist wichtig, dass Äste und Zweige regelmäßig zurückgeschnitten werden, um eine freie Sicht für Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger zu gewährleisten. Nach § 37 der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind Grundstückseigentümer verpflichtet, Bäume, Hecken und Sträucher so zu pflegen, dass sie die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigen. Das bedeutet, dass die Vegetation in einer Höhe zurückgeschnitten werden muss, die eine klare Sicht auf Verkehrszeichen, Kreuzungen und Fußwege ermöglicht.
Das Bundesnaturschutzgesetz regelt zwar bundesweit einheitlich, dass in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze nicht abgeschnitten oder beseitigt werden dürfen. Diese Regelung dient dem Schutz der Tierwelt, insbesondere der Brutzeit der Vögel. Doch auch nach dem 28. Februar gibt es noch bestimmte Maßnahmen, die beim Rückschnitt von Hecken erlaubt sind. Allerdings ist es auch außerhalb dieses Zeitraums, also nach dem 28. Februar, erlaubt, Rückschnittmaßnahmen durchzuführen, wenn die Verkehrssicherheit dadurch gefährdet ist. Das bedeutet, dass wir in Fällen, in denen die Sicht auf Straßen, Verkehrszeichen oder Beleuchtungen eingeschränkt ist oder andere Sicherheitsrisiken bestehen, entsprechende Maßnahmen ergreifen können.
Wir bitten Sie daher Ihre Anpflanzungen auf mögliche Verkehrsbeeinträchtigungen zu prüfen, gegebenenfalls zurückzuschneiden und somit gleichzeitig einen Beitrag zur Sicherheit auf öffentlichen Wegen zu leisten.