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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

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Gemeinde aktuell: Gemeinde Öpfingen

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Gemeinde aktuell
Autor: Stefanie Barthel
Artikel vom 29.09.2022

Altholz- und Sperrmüllabfuhr

Altholzabfuhr

Am Mittwoch, den 05.10.2022 findet eine Altholzabfuhr statt. Das Abholgut sollte bis 07:00 Uhr am Gehweg bereitliegen. Mitgenommen werden Holzmöbel, Schränke und Tische sowie lackiertes, unlackiertes, beschichtetes (z.B. Möbel mit dünner Kunststoffbeschichtung) oder furniertes Holz. Des Weiteren Bretter, Balken, Dielen und Innentüren.

 

Wichtig:

Altfenster, Außentüren, Paletten und druckimprägniertes Holz z.B. Jägerzäune werden nicht mehr eingesammelt. Es besteht die Möglichkeit diese bei der Firma Braig, Peter- und Paul-Weg 46 in Ehingen-Berkach, montags - freitags zwischen 08:00 - 18:00 Uhr kostenpflichtig abzugeben.

 

Sperrmüllabfuhr

Am Donnerstag, den 06.10.2022 findet eine Sperrmüllabfuhr statt. Das Sperrgut sollte bis 07:00 Uhr am Gehweg bereitliegen.

 

Wichtige Regeln für die Bereitstellung von Sperrmüll:

 

Was ist Sperrmüll ?

Sperrmüll sind Gegenstände aus Haushaltungen, die auch nach zumutbarer Zerkleinerung nicht in die Mülltonne passen. So zum Beispiel ausrangierte Möbelstücke.

-Sofas

-Matratzen

-Teppiche

-Koffer

-Lattenroste usw.

Lose Teile sind zu bündeln und zu verschnüren.

 

Wichtiger Hinweis:

Das Gewicht einzelner Gegenstände darf nicht mehr als 50 kg betragen und eine Länge von 1,50 m überschreiten. Die Höchstmenge je Haushalt und Abfuhr ist auf 1,5 m³ begrenzt.

 

Kein Sperrmüll sind:

-Abfälle aus Gebäuderenovierungen z.B. Altfenster

-Gewerbeabfälle

-Problemstoffe (z.B. Altöl, Reifen, Farben usw.)

-Wiederverwertbare Altstoffe, wie Papier, Kartonagen, Glas, Metall

-Gartenabfälle

-Schrott

-Holz

-Erde, Steine und Bauschutt

-Abfälle, die nach zumutbarer Zerkleinerung in die Mülltonne passen.

-Haushaltskleingeräte wie Kaffeemaschinen, Toaster, Eierkocher, PC, Staubsauger u.ä.

-Haushaltsgroßgeräte wie z.B. Herde, Waschmaschinen, Geschirrspüler, Wäschetrockner u.ä.

 

Sonderregelung

Kühl- und Gefriergeräte sowie Haushaltsgroßgeräte werden durch eine Firma entsorgt. Anmeldungen für die Abholung nimmt das Rathaus entgegen. Die Haushalte werden dann durch die Entsorgungsfirma über den Abholtermin informiert.

Es besteht aber auch die Möglichkeit die Geräte direkt bei der Firma Braig,Peter- und Paul-Weg 46 in Ehingen-Berkach, dienstags und freitags zwischen      12:00 - 18:00 Uhr, sowie samstags zwischen 08:00 - 13:00 Uhr kostenlos abzuliefern.

 

Bereitstellen des Sperrmülls

Um Irrtümer und Verwechslungen zu vermeiden, wird darauf hingewiesen, dass der zur Abfuhr bestimmte Sperrmüll auf dem Gehweg oder, sofern kein solcher vorhanden ist, am Straßenrand bereitgestellt werden muss. Sperrmüll, der auf Privatgrundstücken bereitgestellt wird, kann nicht mitgenommen werden.