Selbstablesung der Wasserzähler
Das Ablesen der Wasseruhren ist ein wichtiger Schritt, um den Wasserverbrauch genau zu erfassen und die Abrechnung entsprechend vorzunehmen. Für die Jahresrechnung 2024 ist eine Selbstablesung der Wasserzähler erforderlich.
Ab dem 02.12.2024 werden Selbstablesekarten zum Ablesen der Wasserzählerstände versendet. Hauseigentümer werden gebeten, die Wasseruhren im Zeitraumvom 07.12.2024 bis 04.01.2025 abzulesen und den Zählerstand an die Gemeinde Öpfingen zu übermitteln.
Den Zählerstand können Sie online über www.oepfingen.de anhand der Ablese- und Strichcodenummer (auf Ihrer Ablesekarte zu finden) übermitteln. Aus Datenschutzgründen liegen der Gemeinde Öpfingen die Ablese- und Strichcodenummern nicht vor.
Alternativ kann der Zählerstand anhand der Ablesekarte an die Gemeinde übermittelt werden. Füllen Sie hierzu die Selbstablesekarte vollständig und gut lesbar aus und werfen diese anschließend in einen Briefkasten der Deutschen Post (nicht in den Rathausbriefkasten, sonst gibt es Verzögerungen bei der Zählerstandsübermittlung).
Bitte geben Sie unbedingt eine Telefonnummer oder eine E-Mail-Adresse für eventuelle Rückfragen an.
Die Ablesekarten werden ausschließlich an die Hauseigentümer versendet. Sind Sie Mieterin oder Mieter? Dann setzen Sie sich bitte während des Ablesezeitraums mit Ihrem Vermieter in Verbindung, damit der Zählerstand korrekt übermittelt wird.
Die Zählerstände werden durch eine externe Firma in unsere Systeme eingepflegt. Daher ist eine Übermittlung per Telefon, Fax oder E-Mail nicht möglich.
Werden die Zählerstände nicht bis spätestens 04.01.2025 an die Gemeinde übermittelt, so wird der Verbrauch für den Abrechnungszeitraum 2024 gemäß der Wasserversorgungssatzung ausnahmslos und verbindlich geschätzt.
Es gibt noch wenige digitale Wasserzähler der Firma ARAD. Bitte achten Sie beim Ablesen dieses Zählerstandes darauf, dass die Zahl/Zahlen vor dem roten Kästchen den Zählerstand anzeigt.