Grundsteuer 2025
Im Zuge der Grundsteuerreform 2025 stellt sich für viele Öpfingerinnen und Öpfinger die Frage, wie viel sie ab 2025 Grundsteuer für ihr Grundstück bezahlen müssen.
Beantworten kann diese Frage zum heutigen Zeitpunkt jedoch noch niemand. Entscheidend wird der Hebesatz sein, welcher vom Gemeinderat für 2025 festgelegt wird. Der bisherige Hebesatz kann hier nicht herangezogen werden, da dieser für das bisherige, alte System gilt.
Die Gemeinde Öpfingen plant eine aufkommensneutrale Umsetzung der Grundsteuerreform, das heißt, es wird mit keinen Mehreinnahmen kalkuliert. Umgesetzt wird dies folgendermaßen: das Grundsteueraufkommen (Grundsteuer B) des Jahres 2024 wird durch die Summe der festgesetzten Grundsteuermessbeträge für das Jahr 2025 geteilt. In der Summe soll damit das gleiche Grundsteueraufkommen wie im Jahr 2024 auch für das Jahr 2025 vereinnahmt werden können. Die Gemeinde Öpfingen wird damit keine Grundsteuermehreinnahmen erzielen.
Zu individuellen Belastungsverschiebungen wird es allerdings in jedem Fall kommen. Das ist die zwingende Folge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts. Denn das Gericht stufte die bisherige Grundsteuer als verfassungswidrig ein, weil einige Eigentümerinnen und Eigentümer seit Jahren zu Lasten anderer profitiert haben.
Hinweis: Der Grundsteuerhebesatz für die Grundsteuer B wurde zuletzt zum 01.01.2005 von 280 auf 300 v. H. angepasst. Die Grundsteuer B ist damit in Öpfingen seit 19 Jahren unverändert und damit ohne inflationäre Anpassung.