Entwicklungen Breitbandausbau "Graue Flecken" in Öpfingen durch die OEW
Die OEW Breitband GmbH möchte den geförderten Breitbandausbau in der Region effizient und rechtssicher vorantreiben. Hierzu hat die OEW in Baden-Württemberg 119 Kooperationsverträge mit den Kommunen abgeschlossen. Die Gemeinde Öpfingen zählt zu einer der ersten Gemeinden im Alb-Donau-Kreis, bei welchen mit dem Ausbau begonnen wurde.
Der Spatenstich erfolgte im Mai dieses Jahres. Bisheriger Stand war, dass die OEW Breitband GmbH die „Grauen Flecken“ in Öpfingen in zwei Ausbauabschnitten ausbaut. Umfangreiche Fördermittel von Land und Bund wurden bewilligt. Die Ausschreibung erfolgte durch die OEW und die Aufträge sind an die Firma alb-elektric Huber GmbH aus Biberach vergeben worden. Ziel war es, dass Öpfingen bis Ende 2026 komplett über Glasfaser erschlossen ist. Im August hat es nun eine erstaunliche Entwicklung gegeben. Ursprung dieser Entwicklung ist die spätere Fusion von Komm.Pakt.Net mit der OEW Breitband GmbH. Dabei wurden auch die bestehenden Verträge von Komm.Pakt.Net durch die OEW Breitband im Wege der Einzelrechtsnachfolge übernommen. Vor diesem Hintergrund wurden alle Verträge (u.a. auch die von Komm.Pakt.Net ausgeschriebenen bestehenden Netzbetriebsverträge) im Detail nochmals juristisch geprüft.
Das Ergebnis der Prüfung in Bezug auf die bestehenden Netzbetriebsverträge war, dass die Nutzung der „Grauen Flecken“-Förderbescheide gemäß Gigabit-RL 1.0 und 2.0 (sog. Hell- und Dunkelgraue Flecken) ein eventuelles beihilferechtliches Risiko der Rückforderung von Zuwendungen des Bundes birgt.
Hintergrund ist, dass von Komm.Pakt.Net die Netzbetriebsverträge zu einem Zeitpunkt ausgeschrieben und abgeschlossen wurden, als weder die Gigabit-Rahmenregelung noch die Richtlinie hierzu veröffentlicht und gültig waren. In Ausnahmefällen könne aber ein erneutes wettbewerbliches Auswahlverfahren entbehrlich sein, wenn der Zuwendungsempfänger nachweisen kann, dass sich die Marktgegebenheiten zwischenzeitlich nicht geändert hätten und kein günstigeres Ergebnis der Ausschreibung erreicht werden könne. Zur Bewertung dieses Risikos und dem besten Umgang damit hat die OEW Breitband vier unabhängige Gutachten angefordert, die alle oben beschriebenes Ergebnis bestätigen.
Die gemeinsame Empfehlung der Gutachten ist die Neuausschreibung der Netzbetriebsverträge für die „Grauen Flecken“ in den betroffenen Gebieten.
Bekräftigt wird diese Einschätzung wohl durch eine im Juni 2024 stattgefundene Entwicklung im Ostalbkreis, wo die Klage eines Telekommunikationsunternehmens auf Einsicht in den bestehenden Netzbetriebsvertrag mit Hinweis auf Beihilferechtsverstoß anhängig ist.
Die OEW Breitband GmbH hat auf dieser Grundlage entschieden, die Netzbetriebsverträge neu auszuschreiben und die notwendigen Schritte dazu einzuleiten. Bis dahin wurde ein kompletter Planungs- und Baustopp für die „Grauen Flecken“ in sämtlichen Kommunen, somit auch Öpfingen verhängt.
In den vergangenen Wochen vor der Entscheidung durch die OEW Breitband wurden intensive Gespräche mit dem Projektträger PWC geführt. Die OEW Breitband kann die bestehenden Förderbescheide wohl behalten. Voraussetzung ist, dass ein aktuelles Markterkundungsverfahren nach der aktuell gültigen Gigabit-RL 2.0-2024 durchgeführt wird. Damit kann die OEW Breitband sicherstellen, dass das Ergebnis der Markterkundung zu Beginn der Ausschreibung nicht älter als zwölf Monate sein darf. Insgesamt ist mit einer Verzögerung von sicherlich mehreren Monaten beim Ausbau der "Grauen Flecken" zu rechnen. Diese ist im Hinblick auf die damit verbundenen Risiken (Klagen von Telekommunikationsunternehmen, Rückforderungen von Fördermitteln) laut OEW Breitband jedoch vertretbar, aus Sicht der Kommunen aber natürlich höchst unerfreulich.
Sobald uns von der OEW weitere Informationen vorliegen, werden wir Sie entsprechend über das weitere Vorgehen für die „Grauen Flecken“ informieren.
Bei Fragen rund um den Breitbandausbau dürfen Sie gerne jederzeit auf Bürgermeister Andreas Braun zugehen.