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Gemeinde aktuell
Autor: Stefanie Barthel
Artikel vom 14.01.2021

Mikrozensus 2021 – Start in Baden-Württemberg

Am 11. Januar startet der Mikrozensus 2021. Das Statistische Landesamt Baden-Württemberg bittet hierfür alle ausgewählten Haushalte um Unterstützung bei der Durchführung der größten jährlichen Haushaltserhebung in Deutschland. Über das ganze Jahr 2021 hinweg werden in mehr als 900 Gemeinden rund 55 000 in einer Stichprobe ausgewählte Haushalte in Baden-Württemberg zu ihren Lebensverhältnissen befragt. Dies sind rund ein % der insgesamt rund 5,3 Millionen Haushalte im Südwesten. Das Statistische Landesamt wird bei der Durchführung des Mikrozensus durch Erhebungsbeauftragte unterstützt.

 

Die Ergebnisse des Mikrozensus sind eine wichtige Informationsquelle zu den Lebens- und Arbeitsbedingungen der Menschen. Dabei geht es beispielsweise um Fragestellungen in welchen Familienkonstellationen Menschen leben, welche Bildungsabschlüsse von der Bevölkerung erworben wurden oder um Belange, welche die Gesundheit der Menschen betreffen.

 

Was ist der Mikrozensus?

Der Mikrozensus ist eine amtliche Haushaltsbefragung bei jährlich einem % der Haushalte. Die Ergebnisse dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen von Bund und Ländern. Sie stehen auch der Wissenschaft, der Presse und interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Über 1 000 Haushalte werden pro Woche befragt. Die Angaben beziehen sich dann jeweils auf eine vorab bestimmte feste Berichtswoche. Die erteilten Auskünfte der Haushalte sind die Grundlage für Meldungen wie »Abhängigkeit der Frauen von den Einkünften der Angehörigen gesunken« und »Die meisten Zuwanderungen nach Baden-Württemberg erfolgen aus EU-28-Staaten«.

 

Für den Mikrozensus sind dabei die Auskünfte von Menschen im Rentenalter, von Studierenden sowie von Erwerbslosen genauso wichtig wie die Angaben von Angestellten oder Selbstständigen. Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie, die wirtschaftliche und soziale Veränderungen auslöst, ist der Mikrozensus von Bedeutung. Die Auskünfte der auskunftspflichtigen Haushalte helfen, die aktuelle Lage der Bevölkerung in Baden-Württemberg abzubilden. Durch die Teilnahme am Mikrozensus tragen die Haushalte beispielsweise dazu bei, zu ermitteln, welche Auswirkungen die Pandemie selbst sowie die Maßnahmen zu ihrer Eindämmung auf die Erwerbstätigkeit sowie das Einkommen der unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen in Baden-Württemberg haben.

 

Neben dem Grundprogramm zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung sowie den seit 1968 erhobenen Fragen der EU-weit durchgeführten Erhebung zur Arbeitsmarktbeteiligung werden seit 2020 zusätzlich Fragen der ebenfalls EU-weit durchgeführten Befragung zu Einkommen und Lebensbedingungen (englisch: Statistics on Income and Living Conditions, SILC) gestellt. Ab dem Jahr 2021 wird das Frageprogramm des Mikrozensus um die ebenfalls EU-weit durchgeführte Erhebung zur Internetnutzung in privaten Haushalten (IKT) ergänzt.

 

Wer wird für die Erhebung ausgewählt?

In einem mathematischen Zufallsverfahren werden zunächst Gebäude bzw. Gebäudeteile gezogen. Für die Ermittlung der Namen der Haushalte in den Gebäuden setzt das Statistische Landesamt vor Ort auch Erhebungsbeauftragte ein. Die Erhebungsbeauftragten können sich bei der Namensermittlung mittels eines Ausweises als Beauftragte des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg ausweisen. Für die zufällig ausgewählten Haushalte besteht Auskunftspflicht. Sie werden innerhalb von maximal fünf aufeinander folgenden Jahren bis zu viermal im Rahmen des Mikrozensus befragt.

 

Wie läuft die Befragung ab?

Ausgewählte Haushalte finden im Briefkasten ein Anschreiben des Statistischen Landesamtes Baden-Württembergs vor. Darin sind meist die Zugangsdaten für die Meldung über das Internet enthalten. Alternativ wird das Schreiben von einem Erhebungsbeauftragten versandt oder eingeworfen und enthält die Bitte, mit diesem Kontakt für ein Interview am Telefon aufzunehmen. Aufgrund der Corona-Pandemie können Interviews vor Ort mit den Erhebungsbeauftragten, wie bis 2020 üblich, aktuell nicht stattfinden. Die Auskünfte können für alle Haushaltsmitglieder von einer volljährigen Person erteilt werden.

 

Die Durchführung der Befragung mit unseren Erhebungsbeauftragten ist für die Haushalte die einfachste und zeitsparendste Form der Auskunftserteilung. Alternativ haben diese auch die Möglichkeit, den Fragebogen via Onlineformular oder in Papierform selbst auszufüllen. Vor allem für Auskunftspflichtige die keinen Zugang zum Internet haben, bietet das Statistische Landesamt auch Telefoninterviews mit Mitarbeitenden des Amtes an.

 

Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen der Geheimhaltung und dem Datenschutz und werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht. Nach Eingang und Prüfung der Daten im Statistischen Landesamt werden die Erhebungsmerkmale getrennt von den personenbezogenen Hilfsmerkmalen gespeichert. Im weiteren Verlauf werden die Daten anonymisiert und zu aggregierten Landes- und Regionalergebnissen weiterverarbeitet.