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Gemeinde aktuell
Artikel vom 05.05.2022
Neufassung der Streupflichtsatzung - Änderungen ab 01.06.2022
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.04.2022 die Streupflichtsatzung für die Gemeinde Öpfingen neu gefasst, die am 01.06.2022 in Kraft tritt. Die Streupflichtsatzung wurde im vollständigen Wortlaut am 29.04.2022 im Mitteilungsblatt veröffentlicht und kann jederzeit über die Homepage der Gemeinde abgerufen werden.
Mit der neugefassten Streupflichtsatzung wird, wie bislang auch, den Straßenanliegern auferlegt, die Gehwege und die weiteren in der Satzung genannten Flächen nach Maßgabe der Satzung zu reinigen, bei Schneeanhäufungen zu räumen sowie bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen.
In diesem Zusammenhang möchten wir die betroffenen Straßenanlieger auf folgende Änderungen hinweisen:
- Durch das Oberlandesgericht Karlsruhe wurde festgestellt, dass es bei innerörtlichen Straßen ohne Gehwege (auf beiden Straßenseiten) in der Regel ausreicht, wenn bei Glätte im Winter auf einer Straßenseite ein Streifen von einem Meter bestreut wird. Die für diesen Fall bisher in der Streupflichtsatzung enthaltene Vorgabe, auf beiden Seiten einen entsprechenden Streifen zu streuen, war damit rechtlich nicht mehr zulässig und musste korrigiert werden.
Der Gemeinderat ist bei der Nachfolgeregelung der Empfehlung des Gemeindetages Baden-Württemberg gefolgt und hat eine jährlich wechselnde Räum- und Streupflicht beschlossen. § 2 Abs. 4 der Streupflichtsatzung legt nun fest, dass bei Straßen ohne Gehwege (auf beiden Straßenseiten) in ungeraden Jahren die Straßenanlieger mit ungeraden Hausnummern, in geraden Jahren die Straßenanlieger mit geraden Hausnummern verpflichtet sind, auf jeweils ihrer Straßenseite die entsprechenden Flächen zu räumen und zu streuen.
- Die Zeiten für das Schneeräumen und das Beseitigen von Schnee- und Eisglätte wurden an die Vorgaben der Rechtsprechung angepasst. Die Gehwege müssen von montags bis freitags bis 07:00 Uhr (keine Änderung), samstags bis 08:00 Uhr (vorher 07:00 Uhr) und sonn- und feiertags bis 09:00 Uhr (vorher 08:00 Uhr) geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 20:00 Uhr (keine Änderung).