Landesfamilienpass 2023
Mit dem Landesfamilienpass und der dazu gehörigen Gutscheinkarte können Familien, die ihren ständigen Wohnsitz in Baden-Württemberg haben, also auch ausländische Familien, derzeit insgesamt 40 mal im Jahr unentgeltlich bzw. zu einem ermäßigten Eintritt die staatlichen Schlösser, Gärten und Museen besuchen.
Aufgrund der aktuellen Coronalage ist bei den Kooperationspartnern in der Regel ein Besuch nur unter Beachtung der gültigen Hygieneregeln möglich. Bitte informieren Sie sich vor einem Besuch auf der Homepage des Anbieters, ob und in welcher Form das gewünschte Freizeitangebot genutzt werden kann und welche Hygienemaßnahmen zu beachten sind. Einige Angebote sind bis auf Weiteres zum Beispiel nur noch über Online-Tickets buchbar!
34 Gutscheine der Gutscheinkarte sind speziell bezeichnet, wie zum Beispiel für
− das Schloss Heidelberg,
− die Staatsgalerie Stuttgart,
− das Archäologische Landesmuseum Konstanz,
− das Technoseum in Mannheim oder
− das ZKM | Zentrum für Kunst und Medien in Karlsruhe.
Mit den 6 Wahlgutscheinen können die anderen Schlösser, Gärten und Museen auch mehrfach im Jahr kostenfrei besucht werden. Diese finden Sie in der Liste aller teilnehmenden staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg.
Wer kann einen Landesfamilienpass beantragen?
− Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben,
− Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
− Familien, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind mit mindestens 50 v. H. Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft leben,
− Familien, die Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Hartz IVberechtigt sind und die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
− Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
Begleitpersonen
In den Pass können neben der "berechtigten Person" vier weitere erwachsene "Begleitpersonen" eingetragen werden. Diese müssen die o.g. Voraussetzungen für den Erhalt des Passes nicht erfüllen. Bei Ausflügen können aber höchstens jeweils zwei der Begleitpersonen die Vergünstigung des Landesfamilienpasses zusammen mit den Kindern in Anspruch nehmen.
Antragsberechtigte Familien können den Pass und die dazugehörige Gutscheinkarte für 2023 bei der Gemeindeverwaltung Öpfingen beantragen.
Der Gutschein ist beim Besuch der jeweiligen Einrichtung zusammen mit dem Landesfamilienpass vorzulegen. Er gilt nur für die im Landesfamilienpass aufgeführten Personen.
Alle Informationen zum Landesfamilienpass finden Sie auch unter www.sm.baden-wuerttemberg.de/landesfamilienpass