Gemeinde Öpfingen (Druckversion)
Autor: Vorzimmer
Artikel vom 02.11.2023

An alle Hundehalterinnen und Hundehalter

Eine Hundehaltung ist innerhalb eines Monats bei der Gemeindeverwaltung anzuzeigen. Anmeldepflichtig sind alle Tiere, die älter als 3 Monate sind. Bei einem Umzug mit einem Hund von einer anderen Gemeinde besteht ebenfalls Anzeigepflicht auch wenn in der bisherigen Gemeinde die Hundesteuer bereits bezahlt wurde. Endet die Hundehaltung ist dies innerhalb eines Monats zu melden. Wir bitten um Beachtung.

http://www.oepfingen.de//gemeinde-oepfingen/gemeinde-aktuell