Gemeinde Öpfingen (Druckversion)
Autor: Vorzimmer
Artikel vom 12.01.2024

Gewerbeanmeldungen

Die Verwaltung weist darauf hin, dass bei Umzügen oder Eröffnung weiterer Betriebsstätten innerhalb des Gemeindegebiets eine entsprechende Gewerbeanmeldung bzw. Gewebeummeldung laut § 14 Gewerbeordnung erforderlich ist. Eine Ummeldung ist auch dann erforderlich, wenn der Gegenstand des Gewerbes wechselt oder die Tätigkeit ausgedehnt wird. Eine Namensänderung des Gewerbetreibenden ist seit 2023 durch eine Ummeldung anzuzeigen. Eine Betriebsaufgabe unterliegt ebenfalls der Meldepflicht durch den Gewerbetreibenden.

Die entsprechenden Formulare für die jeweilige Meldung finden Sie hier.

http://www.oepfingen.de//gemeinde-oepfingen/gemeinde-aktuell