Gemeinde Öpfingen (Druckversion)
Autor: Vorzimmer
Artikel vom 19.01.2024

Illegale Müllablagerungen

Je nach Schwere einer Verfehlung bei der Müllentsorgung unterfällt eine illegale Müllentsorgung entweder dem Ordnungswidrigkeitenrecht oder gilt sogar als Straftat. Müllsünder müssen deshalb in den meisten Fällen zumindest mit Bußgeldern in teilweise erheblicher Höhe rechnen.

Seit längerer Zeit wird im Gebiet rund um den Netto-Supermarkt in der Oberdischinger Straße illegal Müll abgeladen. Wer hierzu Beobachtungen mitteilen kann, meldet sich bitte direkt bei der Polizei oder bei uns. Vielen Dank.

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