Artikel vom 29.09.2023
Gewerbeanmeldungen
Gewerbeanmeldungen
Die Verwaltung weist darauf hin, dass bei Umzügen oder Eröffnen weiterer Betriebsstätten innerhalb des Gemeindegebiets eine entsprechende Gewerbeanmeldung bzw. Gewebeummeldung laut § 14 Gewerbeordnung erforderlich ist.
Eine Ummeldung ist auch erforderlich, wenn der Gegenstand des Gewerbes wechselt oder die Tätigkeit ausgedehnt wird.
Eine Betriebsaufgabe ist ebenfalls durch den Gewerbetreibenden anzuzeigen.
Die entsprechenden Formulare für die jeweilige Meldung finden Sie auf unserer Homepage unter Rathaus & Bürgerservice, Rathausformulare.