Gemeinde Öpfingen (Druckversion)
Autor: Vorzimmer
Artikel vom 07.09.2023

Wasser- und Abwassergebühr Eigentümerwechsel der Gemeinde melden

Bei einem Wechsel des Eigentumsverhältnisses (z. B. bei Verkauf oder Schenkung), bitten wir Sie die Gemeinde Öpfingen unverzüglich hierüber zu informieren. Bitte beachten Sie, dass bei einem Eigentumswechsel keine Zählerablesung durch die Gemeinde durchgeführt wird. Der Zählerstand sollte, möglichst durch Käufer und Verkäufer gemeinsam, zum Tage der Übernahme abgelesen und uns mitgeteilt werden, damit durch die Gemeinde der Endgebührenbescheid erstellt werden kann.

 

Denn: Ist die Eintragung im Grundbuch zwar für die beteiligten Personen ausreichend, beendet sie jedoch nicht gleichzeitig die bestehenden Versorgungsverhältnisse. So sind Verkäufer sowie Käufer selbst verpflichtet, eine Änderung unverzüglich der Gemeinde zu melden.

 

Angaben, die bei der Ummeldung nicht vergessen werden dürfen:

  • Anschrift des Objektes
  • Datum der Übergabe des Grundstücks an den neuen Eigentümer
  • Name und Anschrift des alten sowie des neuen Eigentümers - gegebenenfalls mit der derzeitigen Wohnanschrift, wenn diese von der Grundstücksanschrift abweicht.
  • Zählerstand aller vorhandenen Hauswasserzähler und der gemeldeten Unterzähler inklusive der Unterschrift beider Partner.
 

Eine verspätete Ummeldung kann vor allem für den früheren Eigentümer teuer werden, denn bis zum Stichtag der Ummeldung finden alle Vorgänge in Bezug auf das Versorgungsverhältnis unter seinem Namen statt. Wird der Eigentümerwechsel nicht gemeldet, so werden Rechnungen gemäß der Satzung weiterhin an den bisherigen Gebührenschuldner gestellt. Auch erteilte Einzugsermächtigungen sind weiterhin gültig, die entsprechenden Beträge werden also wie bisher vom Konto abgebucht.

 
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