Gemeinde Öpfingen (Druckversion)
Autor: Vorzimmer
Artikel vom 20.10.2022

Abfallentsorgung - Aber bitte richtig!

Derzeit erreichen das Bürgermeisteramt vermehrt Meldungen aus der Bevölkerung, dass Abfälle, insbesondere Hausmüll, auf fremde Grundstücke geworfen und damit entsorgt werden sollen.

 

Wir weisen daher daraufhin, dass die Entsorgung des Hausmülls, die Aufgabe der Gemeinde Öpfingen (bis 31.12.2022) bzw. des Landkreises (ab 01.01.2023) als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger ist. Die überlassungspflichten Bürgerinnen und Bürger haben den angefallenen Hausmüll über die bereitgestellten Entsorgungswege (Restmüll- bzw. Bioabfalltonne oder Kompost) zu entsorgen. Die Entsorgung über Nachbars Garten stellt somit eine illegale Abfallentsorgung dar, die entsprechend rechtlich geahndet werden kann.

 

Zudem weisen wir daraufhin, dass die Abfallbehälter, die von der Gemeinde z.B. am Hochbehälter oder an Bushaltestellen bereitgestellt werden, nur für die Entsorgung entsprechender Wegeabfälle verwendet werden dürfen. Die Entsorgung von Hausmüll etc. ist darüber nicht erlaubt und stellt somit ebenfalls eine illegale Abfallentsorgung dar. Am Ende muss der gemeindliche Bauhof diese Abfälle entfernen. Die Kosten trägt dadurch die Allgemeinheit. 

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