Gemeinde Öpfingen (Druckversion)
Autor: Vorzimmer
Artikel vom 30.01.2024

Landesfamilienpass 2024

Mit dem Landesfamilienpass und der dazu gehörigen Gutscheinkarte können Familien, die ihren ständigen Wohnsitz in Baden-Württemberg haben, also auch ausländische Familien, zahlreiche Attraktionen wie Schlösser, Gärten oder Museen unentgeltlich beziehungsweise zu einem ermäßigten Eintritt besuchen.

 

Hier ein paar Beispiele:

  • Miniaturwelten Stuttgart
  • Schloss Waldburg
  • Biosphärenreservat Schwäbische Alb
  • Schiller-Nationalmuseum
  • Naturkundliches Bildungszentrum Ulm
  • Römermuseum Güglingen
  • Freizeitpark Traumland bei der Bärenhöhle in Sonnenbühl
  • Spieleland, Eishalle und Kartbahn Adelberg
  • Erlebnismuseum Schwarzwaldhaus der Sinne
 

Wer kann einen Landesfamilienpass beantragen?

  • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden schwerbehinderten Kind mit einer Erwerbsminderung von mindestens 50 v. H. in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien, die Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Bürgergeldberechtigt sind und die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
  • Der Landesfamilienpass ist nicht einkommensabhängig.
 

Begleitpersonen
In den Pass können neben der "berechtigten Person" vier weitere erwachsene "Begleitpersonen" eingetragen werden. Diese müssen die o.g. Voraussetzungen für den Erhalt des Passes nicht erfüllen. Bei Ausflügen können aber höchstens jeweils zwei der Begleitpersonen die Vergünstigung des Landesfamilienpasses zusammen mit den Kindern in Anspruch nehmen.


Antragsberechtigte Familien können den Pass und die dazugehörige Gutscheinkarte bei der Gemeindeverwaltung Öpfingen beantragen. Der Gutschein ist beim Besuch der jeweiligen Einrichtung zusammen mit dem Landesfamilienpass vorzulegen. Er gilt nur für die im Landesfamilienpass aufgeführten Personen.


Alle Informationen zum Landesfamilienpass finden Sie auch hier.

http://www.oepfingen.de//gemeinde-oepfingen/gemeinde-aktuell