Gemeinde Öpfingen (Druckversion)

Wer ein Grundstück sein Eigen nennt, wird vom 1. Juli 2022 an aufgefordert, eine Feststellungserklärung zur Grundsteuer abzugeben. Hierzu werden die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 benötigt:

Bodenrichtwerte Gemeinde Öpfingen zum Stichtag 01.01.2022

Zur Erläuterung der in der Bodenrichtwertkarte verwendeten Abkürzungen im Bodenrichtwertstempel stellen wir Ihnen folgende PDF-Datei zur Verfügung: Erklärung Abkürzungen Bodenrichtwertstempel

 

Außerdem stehen Ihnen die Bodenrichtwerte zusätzlich unter dem Internetportal BORIS BW unter

www.gutachterausschuesse-bw.de oder unter www.ehingen.de/gemeinsamer-gutachterausschuss zur Verfügung.

   

Bei weiteren Fragen zur Grundsteuer können Sie sich auf den Seiten www.Grundsteuer-BW.de sowie www.steuerchatbot.de informieren, oder Sie wenden sich direkt an Ihr zuständiges Finanzamt.

     
http://www.oepfingen.de//bauen-wirtschaft-gewerbe/bodenrichtwerte