Gemeinde Öpfingen (Druckversion)

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften „Unteres Lauh“

Der Gemeinderat der Gemeinde Öpfingen hat am 15.09.2022 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zum Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Unteres Lauh“ in der Fassung vom 12.07.2022 gebilligt und beschlossen, diesen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 74 Landesbauordnung (LBO) öffentlich auszulegen (Auslegungsbeschluss).

Die Bebauungsplanunterlagen für die Bevölkerung werden im Zeitraum vom 24.10.2022 bis 25.11.2022 (je einschließlich) eingestellt. Die Auslage des Plankonzeptes im Bürgermeisteramt Öpfingen, Schlosshofstraße 10 in 89614 Öpfingen findet ebenfalls vom 24.10.2022 bis 25.11.2022 (je einschließlich) während der üblichen Öffnungszeiten statt. Dabei besteht die Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung. Bitte beachten Sie, dass an den gesetzlichen Feiertagen das Rathaus nicht geöffnet hat.

Während der Auslegungsfrist können - schriftlich oder mündlich zur Niederschrift - Stellungnahmen im Bürgermeisteramt Öpfingen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben können.

 

Unterlagen zum Bebauungsplan „Unteres Lauh“:

1.) Öffentliche Bekanntmachung vom 14.10.2022

2.) Zeichnerischer Teil zum Bebauungsplan vom 12.07.2022

3.) Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften sowie den entsprechenden Begründungen vom 12.07.2022

4.) Umweltbericht mit Eingriffs-/Ausgleichsbilanz und artenschutzrechtlicher Beurteilung des Büros für Landschaftsökologie Josef Grom vom 11.07.2022 

5.) Bodengutachten der Schirmer Ingenieursgesellschaft mbH vom 27.05.2022

6.) Vorläufige Stellungnahme des Landratsamtes Alb-Donau-Kreis vom 12.01.2022

7.) Stellungnahme des Regierungspräsidiums Freiburg - Geotechnik vom 05.01.2022

8.) Datenschutzrechtliches Merkblatt

 

Ziel und Zwecke der Planung:
In Öpfingen ist eine stetige Nachfrage nach Wohnstandorten gegeben. Zur Deckung des aktuellen Bedarfs an Wohnbauflächen soll daher am westlichen Ortsrand, zwischen der Gemarkungsgrenze und des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Halde“ ein Wohngebiet „Unteres Lauh“ entwickelt werden. Mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erstellung dieses Wohngebietes geschaffen werden. Das geplante Baugebiet „Unteres Lauh“ führt die Bebauung vom Baugebiet „Halde“ nach Westen fort. Durch den Bebauungsplan können 22 Wohnbauplätze ausgewiesen werden - 5x Doppelhäuser/2x Reihenhäuser/15x Einfamilienhäuser.

Das Plangebiet ist dem Außenbereich gem. § 35 BauGB zuzurechnen. Das Vorhaben mit der geplanten Nutzung eines Wohngebietes ist daher auf der Basis des geltenden Planungsrechts nicht zulässig. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, ist die Aufstellung des Bebauungsplanes „Unteres Lauh“ erforderlich.

Datenschutz:
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz erfolgt. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine persönliche Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO).“

http://www.oepfingen.de//bauen-wirtschaft-gewerbe/bauleitplanung/informationen-fuer-die-bevoelkerung