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Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

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  • Google Ireland Limited
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Gemeinde Öpfingen
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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Mittagessen Verlässliche Grundschule: Gemeinde Öpfingen

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Hauptbereich
Mittagessen Verlässliche Grundschule

Allgemeine Informationen

Das Mittagessen wird an zwei Betreuungstagen angeboten: Montag und Mittwoch.

Bitte beachten Sie, dass das "Mittagessen" eine verbindliche schriftliche Anmeldung durch die Eltern voraussetzt. Diese erfolgt im Rahmen der Anmeldung zur Verlässlichen Grundschule. Generell fallen für die Nutzung des Mittagessensangebotes Verwaltungskosten in Höhe von 5,- €/Monat an. Diese Kosten sind im Anmeldebogen bei der Auswahl des Betreuungsmodells bereits berücksichtigt und werden mit den monatlichen Betreuungskosten eingezogen. Die Kosten des einzelnen Mittagessens werden von der Gemeinde an die Eltern durchgereicht und sind daher nicht in den Betreuungsgebühren enthalten. Die Kosten pro Essen sind je nach Menü unterschiedlich und im jeweiligen Speiseplan vermerkt. Diese Kosten werden von der Verwaltung nach den tatsächlich bestellten Essen jeweils im Nachgang quartalsmäßig berechnet und separat eingezogen. Sollten Sie im Laufe des Schuljahres Bedarf an der Teilnahme am Mittagessen haben, es bisher aber noch nicht angemeldet haben, so setzen Sie sich bitte mit der Gemeindeverwaltung in Verbindung.

Die Lieferung des Mittagessens erfolgt über die Firma gastromenü GmbH aus Ulm (www.gastromenue.de). Gastromenü ist ein familiengeführtes, mittelständisches Lebensmittel-Dienstleistungsunternehmen mit Hauptsitz in Ulm. Die Zubereitung des Essens erfolgt mit frischen regionalen Lebensmitteln in kindgerechter Auswahl, speziell auf die Bedürfnisse von Kindern ausgelegt. Die Vorgaben der DGE (Deutsche Gesellschaft für Ernährung) werden dabei beachtet. Es werden keinerlei haltbarkeitsverlängernde Verfahren eingesetzt und komplett auf Geschmacksverstärker, Farb- und Konservierungsstoffe verzichtet. Fleisch- und Wurstwaren entstehen in der eigenen Metzgerei und Backwaren in der eigenen Hausbäckerei.

Kinder mit Lebensmittelallergien erhalten extra zubereitete Speisen aus der Diätküche. Sollte eine Allergie bzw. Lebensmittelunverträglichkeit bei einem Schüler vorhanden sein, füllen die Eltern den Anmeldebogen für die „Verlässliche Grundschule“ entsprechend aus. Die Gemeindeverwaltung wird sich dann mit den Eltern in Verbindung setzen. Erst nach individueller Prüfung durch die Firma gastromenü GmbH kann ein Diät- bzw. Allergikeressen verbindlich zugesagt werden. Sollte eine Allergie etc. erst im Laufe des Schuljahres diagnostiziert werden, dann teilen Sie dies bitte unverzüglich dem Betreuungspersonal vor Ort schriftlich mit.

 

Ablauf der Bestellung

Die Firma gastromenü GmbH stellt der Gemeindeverwaltung in der Regel montags den Speiseplan für die kommenden beiden Schulwochen per E-Mail zur Verfügung. Der Speiseplan wird umgehend in der Sdui Schul-App für die Eltern veröffentlicht.

Die Bestellung für die folgenden beiden Schulwochen muss bis spätestens Donnerstag 10.00 Uhr der laufenden Woche über das unten stehende Formular abgegeben werden (Abweichungen bei Feiertagen möglich). Dieses ist immer nur während des aktuellen Bestellvorgangs freigeschaltet. Erfolgt keine bzw. eine verspätete Bestellung, nimmt der Schüler in den kommenden beiden Wochen nicht am Mittagessen teil. Den aktuellen Menüplan finden Sie in der Sdui Schul-App.

Abbestellung im Krankheitsfall

Die Eltern bzw. der Grundschüler haben am Vortag des Mittagessens von 7:30 – 9:00 Uhr die Möglichkeit, das Mittagessen kostenlos abzubestellen (Freitag 7:30 – 9:00 für das Mittagessen am kommenden Montag und Dienstag 7:30 – 9:00 Uhr für das Mittagessen am kommenden Mittwoch). Die Abbestellung erfolgt ausschließlich telefonisch über das Rathaus unter der Nummer Telefonnumer: 07391/7084-0. Eine Abbestellung per Fax oder E-Mail ist nicht möglich und wird auch nicht weitergeleitet. Erfolgt keine bzw. eine verspätete Abbestellung, werden Ihnen die Kosten des Mittagessens in Rechnung gestellt auch wenn Ihr Kind nicht am Mittagessen teilgenommen hat.

Weitere Details entnehmen Sie bitte folgendem Merkblatt: Merkblatt zum Mittagessen im Rahmen der Verlässlichen Grundschule Stand 08.08.2023 (PDF Datei)

 

Zum Bestellformular gelangen Sie hier. (Bitte beachten Sie, dass das Bestellformular immer nur während des aktuellen Bestellzeitraumes freigeschaltet ist)