Lärmaktionsplanung 2025
Die Gemeinde Öpfingen liegt an der B 311, als Hauptverkehrsstraße im Sinne der Lärmaktionsplanung, die von mehr als 3.000.000 Fahrzeugen pro Jahr befahren wird. Hieraus ergibt sich für die Gemeinde die Pflicht, eine Lärmaktionsplanung der Stufe 4 durchzuführen. Die Kartierung des Straßenverkehrslärms und die zugehörigen Verkehrszählungen werden in Baden-Württemberg gesamtheitlich durch die Landesanstalt für Umwelt (LUBW) durchgeführt. Sonstige Landes-, Kreis- oder Gemeindestraßen werden von der verpflichtenden Lärmkartierung nicht umfasst und werden daher bei der Erstellung des Lärmaktionsplans nicht berücksichtigt.
Die Grundlage von Lärmaktionsplänen bilden Lärmkarten, die gemäß § 47c BImSchG erstellt werden. Sie erfassen bestimmte Lärmquellen in dem betrachteten Gebiet, welche Lärmbelastungen von ihnen ausgehen und wie viele Menschen davon betroffen sind, und machen damit die Lärmprobleme und negativen Lärmauswirkungen sichtbar.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 22.05.2025 den Entwurf des Lärmaktionsplans und dessen öffentliche Auslegung sowie die Anhörung der Träger öffentlicher Belange beschlossen. Die Bürgerinnen und Bürger erhalten damit die Gelegenheit, aktiv an der Erstellung des Lärmaktionsplans mitzuwirken und ihre Meinung zu äußern.
Die Auslegung der entsprechenden Unterlagen erfolgt im Bürgermeisteramt Öpfingen, Schlosshofstraße 10, 89614 Öpfingen in der Zeit vom 01.09.2025 bis 30.09.2025 (je einschließlich) während der üblichen Öffnungszeiten. Dabei besteht die Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung. Parallel wird auch die Anhörung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
Während der Auslegungsfrist können - schriftlich oder mündlich zur Niederschrift - Stellungnahmen im Bürgermeisteramt Öpfingen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben können.
Bekanntmachung im Mitteilungsblatt vom 29.08.2025 (PDF-Dokument, 1,52 MB)
Protokollauszug Gemeinderat vom 22.05.2025 (PDF-Dokument, 2,30 MB)
Schalltechnische Untersuchung der ACCON GmbH (PDF-Dokument, 1,97 MB)
RLS-19 - Eintragung betroffene Gebäude - LDEN (PDF-Dokument, 1,53 MB)
RLS-19 - Eintragung betroffene Gebäude - LNIGHT (PDF-Dokument, 1,51 MB)
ULK 2022 - Eintragung betroffene Grundstücke - LDEN (PDF-Dokument, 2,08 MB)
ULK 2022 - Eintragung betroffene Grundstücke - LNIGHT (PDF-Dokument, 1,91 MB)
Umgebungslaermkartierung 2022 - LDEN (PDF-Dokument, 561,44 KB)
Umgebungslaermkartierung 2022 - LNIGHT (PDF-Dokument, 540,52 KB)








