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Google Analytics

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Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

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Funktionell
 

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Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Eschenbach Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke
 

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  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen
Einwilligungshinweis
 

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Genutzte Technologien
  • Bereitstellung einer Web Component, die über einen zweizeiligen HTML-Code im <body> der Seite eingebunden wird
  • Ausführung von Scripten und iFrames muss zugelassen sein
  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
 
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  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)

  • HTTP-Statuscode

  • jeweils übertragene Datenmenge

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
   
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

datenschutz@netze-bw.de

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Öpfingen
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
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Europäische Union

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Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Öpfingen
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Dienstleistungen: Gemeinde Öpfingen

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Dienstleistungen

Öffentliche Vergabe - an Verhandlungsvergaben oder Verhandlungsverfahren teilnehmen

Bei der Verhandlungsvergabe (unterhalb der EU-Schwellenwerte) fordert der öffentliche Auftraggeber (Vergabestelle) ausgewählte Unternehmen - grundsätzlich mindestens drei - zur Abgabe eines Angebots auf.

Das gilt auch für das Verhandlungsverfahren. Dieses ist durchzuführen, wenn das geschätzte Auftragsvolumen die EU-Schwellenwerte überschreitet. Die aufgeforderten Unternehmen

  • bieten eine der Ausschreibung entsprechende Leistung an,
  • über das Angebot (bspw. Inhalt und Preis) kann noch verhandelt werden.

Hinweis: Der Wettbewerb ist sehr stark eingeschränkt. Die sonst üblichen Formvorschriften müssen hier nicht beachtet werden.

Um den Bewerberkreis zu erkunden, kann die Vergabestelle in Ausnahmefällen im Vorfeld einen öffentlichen Teilnahmewettbewerb durchführen.

Durch den Teilnahmewettbewerb wird die geplante Auftragsvergabe öffentlich bekannt gegeben. Alle interessierten Unternehmen können Teilnahmeanträge abgeben. Die Vergabestelle prüft die Anträge und fordert gezielt zur Abgabe eines Gebots auf. Dabei beachtet sie allgemeine Vergabegrundsätze.

Der öffentliche Teilnahmewettbewerb wird in speziellen Ausschreibungsmedien ausgeschrieben.

Hinweis: EU-Ausschreibungen werden in jedem Fall im EU-Amtsblatt veröffentlicht.

Verfahrensablauf

Die Verhandlungsvergabe unterscheidet sich von der Öffentlichen und Beschränkten Ausschreibung. Verhandlungen über den gesamten Angebotsinhalt, auch den Preis, mit dem bietenden Unternehmen sind zulässig. Es gibt kein förmliches Verfahren.

Wird kein Teilnahmewettbewerb durchgeführt, fordert der öffentliche Auftraggeber Sie formlos zur Abgabe eines Angebots auf.

Die Vergabestelle darf nur Unternehmen zur Angebotsabgabe auffordern, die über die erforderliche

  • Fachkunde,
  • Leistungsfähigkeit und
  • Zuverlässigkeit

verfügen. Falls die Vergabestelle im Vorfeld die Eignung nicht abschließend feststellen kann, kann sie die erforderlichen Eignungsnachweise verlangen.

Die Unternehmen geben das Angebot ebenfalls formlos ab. Die Vergabestelle prüft die Angebote und erteilt, ggf. nach Verhandlungen, den Zuschlag. Dies ist formlos möglich.

Bei öffentlichen Teilnahmewettbewerben können Sie bei der Vergabestelle einen Antrag auf Teilnahme am Wettbewerb stellen. Wenn die Vergabestelle Sie auswählt, fordert sie Sie auf, ein Angebot abzugeben. Sie übermittelt Ihnen dazu die entsprechenden Ausschreibungsunterlagen.

Die ausgefüllten vollständigen Ausschreibungsunterlagen senden Sie in der geforderten Form an die Vergabestelle. Die Vergabestelle kann verlangen, dass die Ausschreibungsunterlagen mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Auf dem Postweg oder direkt übermittelte ausgefüllte Ausschreibungsunterlagen müssen unterschrieben sein. Sie sind in einem verschlossenen Umschlag einzureichen.

Hinweis: Die Vergabestelle muss eine ausreichende Angebotsfrist einräumen.

Die Vergabestelle darf die Angebote erst nach Ablauf der Frist öffnen. Sie prüft ordnungs- und fristgemäß eingegangene Angebote nach folgenden Kriterien:

  • Vollständigkeit,
  • fachliche Richtigkeit und
  • rechnerische Richtigkeit.

Die Vergabestelle teilt den Zuschlag in der Regel schriftlich mit. Er gilt gleichzeitig als Vertragsabschluss. Danach informiert sie nicht berücksichtigte Bieter und macht die Vergabe öffentlich bekannt.

Fristen

Allen Bewerbern und Bietern werden gleiche Fristen gesetzt.

Unterlagen

Welche Unterlagen, Muster oder Proben Sie bei der Abgabe Ihres Angebots benötigen, können Sie den Ausschreibungsunterlagen entnehmen. Bei Fragen oder Unklarheiten sollten Sie sich direkt an die Vergabestelle wenden.

Kosten

Die Vergabestelle erstattet keine Kosten für die Erstellungdes Angebots. Verlangt diese jedoch die Ausarbeitung z.B. von Entwürfen, Plänen, Zeichnungen, die nicht üblicherweise zur Ausarbeitung der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen gehören, sind diese Leistungen angemessen zu vergüten. Erkundigen Sie sich im Zweifel vor Ausarbeitung der zusätzlichen Unterlagen bei der Vergabestelle.

Bearbeitungsdauer

Die Vergabestelle muss im Vergabeverfahren Zuschlag- und Bindefristen beachten. Sie setzt die Zuschlagsfrist so kurz wie möglich. Bei EU-weiten Verfahren darf der Zuschlag erst nach Ablauf einer Informationsfrist erfolgen.

Sonstiges

Für weitere Hinweise wenden Sie sich an die Vergabestelle.

Rechtsgrundlage

Zuständigkeit

die Vergabestelle

Freigabevermerk

  • 13.01.2025 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg