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Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

Datenempfänger
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  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

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Weltweit

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Online-Formulare

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Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Öpfingen
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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Dienstleistungen: Gemeinde Öpfingen

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Dienstleistungen

Auskunft zu schädlichen Chemikalien in Alltagsgegenständen erhalten

  • Auskunftspflicht über besonders besorgniserregende Stoffe
  • Möglich beispielsweise für Haushaltswaren, Verpackungen, Kleidung, Spielzeug
  • Nicht möglich für Lebensmittel, Medizinprodukte, Arzneimittel, Kosmetika, Wasch- und Reinigungsmitte und weitere Bereiche, in denen spezielle Regelungen gelten.
  • Auskunft des Händlers, Herstellers und Importeurs muss nach 45 Tagen vorliegen

Als besonders besorgniserregende Stoffe gelten Chemikalien, die bestimmte für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt negative Eigenschaften haben und dies in einem formalen Prozess bei der zuständigen Europäischen Chemikalienagentur festgestellt wurde. Sie können eine Liste der Stoffe online einsehen.

Bei einem zusammengesetzten Erzeugnis, muss der Anbieter auch zu allen enthaltenen Einzelerzeugnissen Auskunft geben, bei einem Fahrrad beispielsweise auch zu Fahrradgriffen.

Verfahrensablauf

Anfrage mit App „Scan4Chem“:

  • Laden Sie sich die App aus Ihrem App Store.
  • Geben Sie Ihre Kontaktdaten ein. Nur so können Sie auch die Antworten der Produktanbieter erhalten.
  • Scannen Sie mit Ihrem Smartphone oder Tablet den Barcode des Produktes ein. Es wird automatisch eine Anfrage an den zuständigen Hersteller oder Importeur erstellt, die Sie per Klick senden können.

Anfrage mit Musterbrief:

  • Laden Sie den Musterbrief von der Internetseite des Umweltbundesamtes als Word-Datei herunter.
  • Tragen Sie das Datum, Ihre Adresse (als Absender) sowie die Adresse des Herstellers ein.
  • Ersetzen Sie „XXXX“ durch den genauen Namen des Produktes. Zur sicheren Identifikation können Sie auch die Nummer unter dem Barcode des Produktes hinzufügen
  • Sie können den Musterbrief ausdrucken und bei Ihrem Einzelhändler oder Lieferanten einreichen.

Online-Formular:

  • Voraussichtlich im Frühjahr 2019 wird ein Online-Formular vom Umweltbundesamt zur Verfügung stehen.
  • Dort werden Sie die Nummer unter dem Barcode des Produktes eingeben können. Das Tool erstellt dann automatisch eine Anfrage, die Sie per Klick versenden können.

45 Tage nach Eingang der Anfrage sollte Ihnen die Antwort vorliegen.

Falls nicht, können Sie dies dem Regierungspräsidium Tübingen melden:

  • per E-Mail an marktueberwachung@rpt.bwl.de oder
  • telefonisch unter 07071 - 757 0.

Fristen

keine

Unterlagen

keine

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

max. 45 Tage

Zuständigkeit

Der Produktanbieter

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Bundesumweltministerium hat ihn am 26.11.2018 freigegeben.