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Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

Datenempfänger
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  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

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Weltweit

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Öpfingen
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Lebenslagen: Gemeinde Öpfingen

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Zulassung als Rechtsanwalt

In der Bundesrepublik Deutschland gehören bestimmte Tätigkeiten zu den freien Berufen. Um einen freien Beruf ausüben zu können, müssen Sie besondere Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Dies gilt auch für Sie als Rechtsanwalt.

Zuständig für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft sind die Rechtsanwaltskammern.

Dies betrifft sowohl die Zulassung als

  • Rechtsanwalt nach §§ 6 ff. Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO),
  • Rechtsanwaltsgesellschaft nach §§ 59c ff. BRAO,
  • europäischer Rechtsanwalt nach § 2 EuRAG,
  • außereuropäischer Rechtsanwalt nach §§ 206 f. BRAO

als auch die Aufnahme in den Kammerbezirk bei Wechsel der Kammerzugehörigkeit nach § 27 BRAO.

Vertiefende Informationen

Weiterführende Informationen zum Zulassungsverfahren und die erforderlichen Antragsformulare finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Rechtsanwaltskammer. Die Zuständigkeit der jeweiligen Rechtsanwaltskammer bestimmt sich in der Regel nach dem Ort, an dem Sie Ihre Kanzlei einrichten möchten.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Rechtsanwaltskammer Stuttgart hat ihn am 16.02.2018 freigegeben.