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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Mietspiegel: Gemeinde Öpfingen

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Mietspiegel

Mietspiegel

Um die Transparenz auf dem Mietmarkt zu gewährleisten wurde in Kooperation zwischen der Stadt Ehingen und den Gemeinden Öpfingen und Oberdischingen ein qualifizierter Mietspiegel erstellt. Grundlage für den aktuellen, qualifizierten Mietspiegel war eine schriftliche Befragung im Frühjahr 2020. Dazu wurden über 4.000 Haushalte in Ehingen (Donau), Öpfingen und Oberdischingen um Teilnahme gebeten. Die erhobenen Daten wurden nach wissenschaftlichen Grundsätzen ausgewertet. Im Jahr 2022 wurde der Mietspiegel per Index fortgeschrieben.

 

Den Mietspiegel (PDF-Datei) können Sie hier ansehen und ausdrucken.

 

Um das eigene Mietverhältnis direkt mit den Werten des Mietspiegels zu vergleichen, können Sie unseren Online-Mietenrechner benutzen.

Allgemeines

Die Gemeinde Öpfingen erstellte 2020 den Mietspiegel in Zusammenarbeit mit Interessenvertreter der Mieterseite „Mieterverein Biberach und Umgebung e. V“ und Vermieterseite „Haus & Grund Ehingen e.V“. Im qualifizierten Mietspiegel" werden Wohnwertkriterien durch Zu- und Abschläge dargestellt. Nur jene Wohnwertkriterien führen zu Zu- und Abschlägen, welche statistisch einen gesicherten Einfluss auf den Mietpreis haben.

Qualifizierter Mietspiegel - Welche Bedeutung hat ein Mietspiegel?

Ein Mietspiegel sorgt für Transparenz auf dem Wohnungsmarkt. Er dokumentiert die ortsübliche Vergleichsmiete für verschiedene Wohnungstypen und ist daher von großer praktischer Bedeutung für den Ausgleich zwischen den Mietparteien. Er schafft Rechtssicherheit.

 

Der qualifizierte Mietspiegel wurde im Jahr 2020 auf der Basis einer Vollbefragung nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und im Jahre 2022 per Index fortgeschrieben. Ein qualifizierter Mietspiegel setzt voraus, dass der Mietspiegel:

  • nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt
  • von der Gemeinde oder den Interessenvertretungen von Vermietenden und Mietenden anerkannt wurde  
  • nach zwei Jahren durch Stichproben oder Preisindex fortgeschrieben wird
  • alle 4 Jahre neu erstellt wird