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  • Google Ireland Limited
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Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Eschenbach Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
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Europäische Union
Aufbewahrungsdauer
 

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  Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
   
  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

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datenschutz@netze-bw.de

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Impressum: Gemeinde Öpfingen

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Impressum

Inhalt & Betrieb

Gemeinde Öpfingen
Bürgermeister Andreas Braun
Schlosshofstraße 10
89614 Öpfingen
Telefonnumer: 07391 7084-0
Faxnummer: 07391 7084-20
info(@)oepfingen.de

Die Gemeinde Öpfingen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie wird vertreten durch Bürgermeister Andreas Braun. Inhaltlich Verantwortlicher nach dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ist Bürgermeister Andreas Braun.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz (UStG): DE 145 217 223

Realisierung & Gestaltung

Hirsch & Wölfl GmbH
Medienwerk Vellberg
Schloss Vellberg - Alte Kaserne
Im Städtle 29
74541 Vellberg
Telefonnumer: 07907 99996-0
Faxnummer: 07907 99996-99
happy(@)hirsch-woelfl.de
www.hirsch-woelfl.de

Urheberrecht

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Soweit wir dem Nutzer Software zum Download im Rahmen der Web-Seiten anbieten, beschränkt sich die Nutzungsberechtigung des Nutzers auf die persönliche Verwendung im Rahmen der Nutzung der Website.

 

Fotos sind angefertigt durch:

  • Josef-Karl Renz, Öpfingen
  • Jürgen Emmenlauer, Öpfingen
  • Gemeinde Öpfingen

Haftungsausschluss bei Querverweisen

Die Gemeinde Öpfingen ist als Inhaltsanbieter (Content provider) für die "eigenen Inhalte", die sie zur Nutzung bereithält, nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Von diesen eigenen Inhalten sind Querverweise ("Links") auf die von anderen Anbietern bereitgehaltenen Inhalte zu unterscheiden. Durch den Querverweis hält die Gemeinde Öpfingen insofern "fremde Inhalte" zur Nutzung bereit, die als solche durch farbige Markierung gekennzeichnet sind. Für diese fremden Inhalte ist sie nur dann verantwortlich, wenn sie von ihnen (d. h. auch von einem rechtswidrigen bzw. strafbaren Inhalt) positive Kenntnis hat und es ihr technisch möglich und zumutbar ist, deren Nutzung zu verhindern.

"Links"

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Annahme signierter elektronischer Post

Leider kann die Gemeinde Öpfingen aus technischen und organisatorischen Gründen zurzeit noch keine elektronischen Signaturen auf Echtheit und Gültigkeit prüfen. Wir können derzeit weder verschlüsselte noch signierte elektronische Post empfangen. Dies hat zur Folge, dass Sie Dokumente, die einem Schriftformerfordernis unterliegen, das heißt der persönlichen Unterschrift, nicht in elektronischer Form übersenden können. Wir bitten Sie deshalb, in diesen Fällen auf die papiergebundene Kommunikation auszuweichen.

Elektronische Rechnungsstellung

Rechnungen elektronisch über den E-Rechnungseingang übermitteln

Ihr Unternehmen erbringt Leistungen für die Gemeinde Öpfingen?

Dann können Sie Ihre Rechnungen elektronisch über den Zentralen E-Rechnungseingang Baden-Württemberg (ZRE) einreichen. Das betrifft Rechnungen an alle Abteilungen der Gemeinde Öpfingen. Der E-Rechnungseingang kann über den folgenden Link aufgerufen werden:

https://service-bw.de/erechnung

Wenn Sie eine E-Rechnung an die Gemeinde Öpfingen richten wollen, ist die folgende Leitweg-ID im Feld Buyer-Reference (BT-10) zwingend anzugeben:

08425093-A8601-27

Es gelten die über https://service-bw.de/erechnung einsehbaren Nutzungsbedingungen des Zentralen Rechnungseingangs Baden-Württemberg in der zum Zeitpunkt der Einbringung der elektronischen Rechnung gültigen Fassung.

Über die Leitweg-ID erfolgt die eindeutige und automatisierte Zuordnung einer E-Rechnung zur Gemeinde Öpfingen als Rechnungsempfänger. Bitte geben Sie deshalb bei jeder Rechnungsstellung diese 20-stellige Leitweg-ID an.

 

Welche Anforderungen gibt es an eine elektronische Rechnung?

Elektronische Rechnungen müssen

  • maschinenlesbar sein und
  • in einem strukturierten elektronischen Format vorliegen, das eine automatische und elektronische Verarbeitung ermöglicht; (als XML-Dokument, Bilddatei reicht nicht, PDF-Dokument nur, wenn es die Spezifikation ZUGFeRD 2.0 erfüllt).

Der ZRE nimmt elektronische Rechnungen im Standard XRechnung und in anderen Formaten, die den Anforderungen der Europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung (EN 16931) entsprechen, entgegen. Der Standard XRechnung wurde von der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) herausgegeben.



Verfahrensablauf

Folgende Übertragungskanäle können Sie für das Einreichen der elektronischen Rechnung nutzen:

Ihre Rechnung gilt als beim Rechnungsempfänger zugestellt, wenn sie erfolgreich bei der ZRE eingegangen ist.

Folgende Formate sind für rechnungsbegründende Anlagen zulässig:

  • PDF-Dokumente
  • Bilder (PNG, JPG)
  • Textdateien (CSV)
  • Excel-Tabellendokumente (XLSX)
  • OpenDocument-Tabellendokumente (ODS)

Rechnungsbegründende Unterlagen können Sie als Anlage in die Rechnung einbetten oder von ihr referenzieren. Für die Referenzen auf rechnungsbegründende Unterlagen werden die Protokolle HTTP und HTTPS unterstützt. Andere Formate sind im Vorfeld ihrer Verwendung mit dem Rechnungsempfänger abzustimmen.
Rechnungen dürfen einschließlich der rechnungsbegründenden Unterlagen einen Maximalumfang von 15 MB nicht überschreiten und maximal 100 rechnungsbegründende Unterlagen aufweisen.

Bitte beachten Sie, dass Sie als Rechnungssteller elektronische Rechnungen im Originalformat elektronisch aufbewahren müssen.

 

Rechtsgrundlagen

EU-Richtlinie 2014/55/EU
Aufgrund der EU-Richtlinie 2014/45/EU sind Unternehmer ab April 2020 berechtigt, für alle oberschwelligen Vergaben (EU-weite Ausschreibungsverfahren) Rechnungen elektronisch einzureichen.

§ 4a E-Government-Gesetz Baden-Württemberg (Elektronischer Rechnungsempfang; Verordnungsermächtigung)

E-Rechnungs-Verordnung des Landes Baden-Württemberg (ERechVOBW)

  

FAQ


Was ist eine elektronische Rechnung?

Im Sinne der EU-Richtlinie handelt es sich bei der E-Rechnung um einen strukturierten Datensatz (in den bei Bedarf rechnungsbegleitende Unterlagen eingebunden werden können). Eine bildhafte Darstellung der Rechnung (beispielsweise als PDF) entspricht nicht den Anforderungen der Europäischen Kommission an eine elektronische Rechnung. Das bedeutet, dass der strukturierte Datensatz das Rechnungsoriginal ist.

 

Müssen sich Rechnungssteller zur Einreichung von Rechnungen registrieren (Stichwort Unternehmenskonto)?

Für die Nutzung des Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg (ZRE) ist keine Registrierung erforderlich.

 

Wie müssen elektronische Rechnungen aufbewahrt werden?

Elektronische Rechnungen sind in dem Format aufzubewahren, wie sie empfangen wurden, vgl. die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD). Ein Ausdruck der Visualisierung genügt nicht.

 

Welcher Rechnungsstandard ist anzuwenden?

Der ZRE nimmt elektronische Rechnungen im Standard XRechnung und in anderen Formaten, die den Anforderungen der Europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung (EN 16931) entsprechen, entgegen. Der Standard XRechnung wurde von der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) herausgegeben.

 

Ab welchem Rechnungswert kann eine elektronische Rechnung gestellt werden?

Elektronische Rechnungen können unabhängig vom Rechnungswert an die Gemeinde Öpfingen gestellt werden.
 

Was ist eine Leitweg-ID?

Die Leitweg-ID ist eine Form der elektronischen Adresse einer Verwaltungsbehörde. Sie ist ein eindeutiges Kriterium für die Adressierung und Weiterleitung der E-Rechnung an den Rechnungsempfänger. Diese ist bei der Übermittlung einer E-Rechnung zwingend anzugeben.


Wer ist für die Erstellung der Leitweg-ID verantwortlich?

Für die Gemeinde Öpfingen wird die Leitweg-ID zentral von der Digitalisierungsbeauftragten Frau Stefanie Barthel zur Verfügung gestellt.

 

Ab wann gilt die elektronische Rechnung als eingegangen?

Die elektronische Rechnung gilt als eingegangen, sobald sie erfolgreich an den Zentralen E-Rechnungseingang Baden-Württemberg (ZRE) übermittelt wurde.