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Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Öpfingen
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Bauhof: Gemeinde Öpfingen

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Hauptbereich
Bauhof

Der interkommunale Bauhof der Gemeinde Öpfingen und Griesingen ist ein moderner kommunaler Dienstleistungsbetrieb mit einem vielseitigen und breiten Aufgabengebiet. Die Gemeinde Öpfingen erbringt hierbei aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung die Bauhofleistung für die Gemeinde Griesingen. Durch diese Kooperation können beide Gemeinden ihre Ressourcen bündeln und effizientere Dienstleistungen für ihre Bürgerinnen und Bürger erbringen. Die enge Zusammenarbeit ermöglicht zudem einen regen Austausch von Fachwissen und eine optimale Nutzung der vorhandenen Ausrüstung und Fahrzeuge. Diese Form der interkommunalen Zusammenarbeit stärkt die Gemeinschaft und trägt zu einer nachhaltigen Entwicklung beider Gemeinden bei.

Unser engagiertes Team besteht aus erfahrenen Fachkräften, die sich täglich um die Instandhaltung, Reparatur und den Ausbau der öffentlichen Einrichtung und Anlagen kümmern. Die Aufgaben unseres Bauhofs umfassen unter anderem:

  • Straßenunterhaltung und Reinigung, Beschilderungen, Beleuchtung
  • Räum- und Streudienst im Winter
  • Unterhaltung aller kommunaler Liegenschaften, von der Grundschule über das Kinderhaus bis zur Mehrzweckhalle
  • Unterhaltung der Spielplätze und der Grünanlagen
  • Unterhaltung und Betrieb der Wasserversorgung
  • Unterhaltung von Bächen und Gräben
  • Friedhofspflege u.a. mit Grabsteinsicherheitsprüfung
  • Unterhaltung Flüchtlingsunterkünfte

Winterdienst

Gerne möchten wir hier die Gelegenheit ergreifen, häufig gestellte Fragen seitens der Bürgerschaft zum Themenbereich Winterdienst zu beantworten:

 

Wann ist der kommunale Winterdienst in der Gemeinde Öpfingen unterwegs?

Der kommunale Winterdienst ist in der Regel zwischen 5 und 20 Uhr unterwegs. Nachts besteht keine Räum- und Streupflicht. Der Winterdienst aller Bundes-, Landes und Kreisstraßen innerhalb der Gemarkung Öpfingen obliegt den Straßenmeistereien des Alb-Donau-Kreises. Der kommunale Winterdienst ist somit für die Gemeindestraße zuständig.

 

Welche Straßen und Wege räumt und streut der kommunale Winterdienst?

  • Hauptstraßen mit hoher Verkehrsbelastung und hohem Gefährdungspotential.
  • Straßen mit öffentlichem Personennahverkehr.
  • Geh- und Radwege bei denen keine Straßenanlieger vorhanden sind.
 

Nebenstraßen werden nur nachrangig und immer abhängig vom vorhandenen

Gefährdungspotential geräumt. Außerdem ist der Winterdienst hier auch immer abhängig

von Personal- und Fahrzeugkapazitäten.

 

Warum war der Winterdienst noch nicht in meiner Straße?

  • Der Bauhof räumt und streut zuerst die verkehrswichtigen Straßen nach einem genau definierten Räum- und Streuplan.
  • Starke und anhaltende Schneefälle können den Winterdienst verzögern, teilweise muss ein Nachlassen der Schneefälle abgewartet werden, um eine Sicherungswirkung auf den Straßen und Gehwegen zu erzielen.
  • Parkende Fahrzeuge können die Räumarbeiten verzögern oder ein Räumen unmöglich machen.
 

Generell gilt der Winterdienst kann nicht zu jeder Zeit an jeder Stelle des Straßennetzes sein. Mit Glätte und Behinderungen muss der Verkehrsteilnehmer im Winter immer rechnen und sollte sein Verhalten darauf einstellen.

 

Warum schiebt der Schneepflug meine geräumte Einfahrt bzw. den Gehweg zu?

Hier gibt es mehrere mögliche Erklärungen:

  • Der Schnee ist in großen Mengen vorhanden.
  • Beengte Straßenverhältnisse lassen keine andere Vorgehensweise zu.
  • Die Breite des Schneeräumschildes (es werden 3,50 Meter benötigt!).
 

Grundsätzlich geben unsere Bauhofmitarbeiter ihr Bestes, um den Schnee möglichst gegenüber von Einfahrten und Zugängen abzulagern.

 

Wie sieht die Verkehrssicherungspflicht für Grundstückseigentümer bzw. Anlieger aus?

Die Verkehrssicherungspflichten für Grundstückseigentümer bzw. Straßenanlieger sind in der Streupflichtsatzung der Gemeinde Öpfingen geregelt. Gemäß § 1 Abs. 1 der Satzung obliegt es den Straßenanliegern, innerhalb der geschlossenen Ortslage, einschließlich der Ortsdurchfahrten, die Gehwege und die weiteren in § 3 genannten Flächen nach Maßgabe der Satzung zu reinigen, bei Schneeanhäufungen zu räumen sowie bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen. Zum Bestreuen ist abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche zu verwenden. Der Einsatz von auftauenden Streumitteln ist verboten. Sie dürfen aber ausnahmsweise bei Eisregen oder Eisglätte verwendet werden. Der Einsatz ist so gering wie möglich zu halten.

 

Die Gehwege bzw. die entsprechenden Flächen am Rande der Fahrbahn, wenn keine Gehwege vorhanden sind, müssen von montags bis freitags bis 7:00 Uhr, samstags bis 8:00 Uhr und sonn- und feiertags bis 9:00 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen. Die Pflicht endet um 20:00 Uhr.

 

Gerne können Sie die Streuplichtsatzung hier herunterladen.

 

Weitere Fragen zum Thema Winterdienst und Streupflichtsatzung beantwortet Ihnen gerne unser Hauptamtsleiter Herr Prosser (07391/7084-12 oder E-Mail: a.prosser@oepfingen.de).

Streugut

Unsere Gemeinde ist bestrebt, im Winter für sichere Straßenverhältnisse zu sorgen. Dazu gehören auch gut platzierte Streugutbehälter, die es den Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, bei Bedarf Streugut für Gehwege und Straßen abzuholen.

Hier sind die Standorte unserer Streugutbehälter:

  • Beethovenstraße 2
  • Feuerwehr
  • Friedhof Parkplatz
  • Hölderlinstraße 26
  • Kirchgasse 4
  • Kirchgasse 30
  • Seestraße 14
  • Spielplatz Uhlandstraße 9
  • Wilhelm-Hauffstraße 10