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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Gemeinde aktuell: Gemeinde Öpfingen

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Gemeinde aktuell
Autor: Stefanie Barthel
Artikel vom 04.01.2021

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2021

I. Festsetzung

Die Grundsteuer 2021 wird für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlagen sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, durch diese öffentliche Bekanntmachung nach § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt.

Diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2021 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, erhalten keinen Steuerbescheid für 2021.

 

II. Rechtsfolgen

Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid für das Kalenderjahr 2021 zugegangen wäre.

 

III. Zahlungsaufforderung

Die Grundsteuer 2021 ist zu den in dem zuletzt zugesandten Grundsteuerbescheid oder Grundsteuer-Änderungsbescheid in dem Feld „Raten Folgejahr“ angegebenen Fälligkeitszeitpunkten zu entrichten. Falls Einzugsermächtigungen erteilt sind, wird die Gemeindekasse die fälligen Beträge termingerecht abbuchen.

 

IV. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Grundsteuer kann Widerspruch erhoben werden. Der Rechtsbehelf ist innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung bei der Gemeinde Öpfingen, Schlosshofstraße 10, 89614 Öpfingen einzulegen. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Die Zahlungsverpflichtung bleibt bestehen.

 

V. Weitere Hinweise

Künftig eintretende Änderungen in der Steuerhöhe werden den einzelnen Steuerpflichtigen oder deren Vertreter/Vertreterin jeweils durch Grundsteuer-Änderungsbescheide mitgeteilt. Das Einzugsverfahren erleichtert die Zahlung. Vordrucke zur Erteilung einer Einzugsermächtigung erhalten Sie im Rathaus.

 

Öpfingen, den 08.01.2021

Bürgermeisteramt