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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Gemeinde aktuell: Gemeinde Öpfingen

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Gemeinde aktuell
Autor: Stefanie Barthel
Artikel vom 04.01.2021

Personalausweis / Kinderreisepass / eID-Karte

Neue Gebühr für den Personalausweis:

Seit 1. Januar 2021 gilt die zweite Verordnung zur Änderung der Passverordnung, der Personalausweisverordnung und der Personalausweisgebührenverordnung. Das bedeutet, dass sich die Gebühr für die Neuausstellung eines Personalausweises bei Personen ab dem 24. Lebensjahr von bisher 28,80 Euro auf 37 Euro erhöht.

Für Personen, die noch nicht 24 Jahre alt sind, bleibt die Gebühr unverändert bei 22,80 Euro. Auch die Gebühren für den vorläufigen Personalausweis – 10 Euro, dem Reisepass für Personen ab 24 Jahren – 60 Euro und Personen unter 24 Jahren 37,50 Euro bleiben gleich.

 

Keine Gebühren mehr für das (Neu)Setzen der PIN (Online- Ausweis):

Jeder Personalausweis ermöglicht dank des integrierten Online-Ausweises – nach Vollendung des 16. Lebensjahres seiner Inhaberin oder seines Inhabers – die bequeme Nutzung digitaler Angebote, die einen sicheren Identitätsnachweis erfordern. Für die Nutzung des Online-Ausweises werden die selbstgewählte, sechsstellige PIN, ein geeignetes NFC-fähiges Smartphone oder ein Kartenlesegerät sowie eine passende Software benötigt, zum Beispiel die AusweisApp2 (Android, iOS). Die bisher anfallenden sechs Euro Gebühr für das nachträgliche Aktivieren des Online-Ausweises und das (Neu)setzen der PIN bei der Personalausweisbehörde werden ab 1. Januar 2021 nicht mehr erhoben.

 

Kinderreisepass:

Ab 1. Januar 2021 wird ebenfalls das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis – und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen in Kraft treten. Durch dieses Gesetzt ändert sich die Gültigkeitsdauer eines Kinderreisepasses auf ein Jahr und wird somit den europarechtlichen Standards angepasst. Auch kann die Verlängerung der Gültigkeitsdauer ab dem 1. Januar 2021 maximal zwölf Monate betragen. Bisher ausgestellte Kinderreisepässe bleiben bis zum jeweils aufgedruckten Gültigkeitsdatum gültig.

 

eID-Karte für EU-Bürger:

Ab Januar können EU-Bürger sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums, die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind, ab dem Alter von 16 Jahren eine eID – Karte (electronic identification) beantragen und damit die Online Ausweisfunktion nutzen. Die Gebühr für die Ausstellung einer eID-Karte Beträgt 37 Euro und hat eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren.