Umsetzung verkehrsrechtlicher Anordnungen
Die Mitarbeiter des Bauhofes haben in den letzten Wochen verschiedene verkehrsrechtliche Anordnungen im Gemeindegebiet umgesetzt, die von der unteren Straßenverkehrsbehörde der Stadt Ehingen erlassen wurden.
a) Änderungen in der Kirchgasse:
Die Kirchgasse ist nun von der Hauptstraße 14 bis zur Kirchgasse 18/2 als Tempo 30 Zone und von dort bis zur Kirchgasse 38 als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen.
b) Verlängerung der Tempo 30 Zone in der Schulstraße:
Die Tempo 30 Zone in der Schulstraße beginnt nun bereits auf Höhe des Grundstücks, Schulstraße 67 (vorher Schulstraße 43) in Fahrtrichtung Ortsmitte. Perspektivisch ist eine durchgehende Tempo 30 Zone beginnend ab der Gemarkungsgrenze von Gamerschwang, nach entsprechender Bebauung, vorgesehen.
c) Beschilderung des Baugebietes „Halde“:
Die Beschilderung des Baugebietes „Halde“ wurde umgesetzt. Dies betrifft die Haydnstraße, aber auch Teile der Mozartstraße.
d) Sperrung von Feldwegen:
Das Befahren der Feldwege Flst. 476 von der B 311 in Richtung Öpfinger Wald (Höhe Darrengasse) sowie Flst. 479 von der K 7359 Richtung Hochbehälter wurde untersagt. Ursächlich hierfür ist, dass viele Verkehrsteilnehmer die Feldwege nutzen um die Ampelkreuzung an der B 311 zu umfahren und abzukürzen. Die Feldwege sind somit nur noch für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr freigegeben. Die Verwaltung bittet für Spaziergänge in diesem Bereich den Parkplatz am Mühlbach zu nutzen.