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Google Analytics

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Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

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Weltweit

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Essentiell

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Öpfingen
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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Wertstoffhof mit Grüngutsammelstelle: Gemeinde Öpfingen

Seitenbereiche

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Hauptbereich
Wertstoffhof mit Grüngutsammelstelle

Unser Wertstoffhof

Unser gemeindlicher Wertstoffhof dient der Erfassung von Wertstoffen im Bringsystem. Nähere Informationen dazu und welche Wertstoffe Sie auf unseren Wertstoffhof bringen können, sind im unteren Teil dieser Seite beschrieben. 

 

Eine Bitte:
Bringen Sie Ihre Abfälle vorsortiert, sortenrein und ohne Klebebandreste oder Verschmutzungen zum Wertstoffhof. Sie erleichtern damit unseren Mitarbeitern die Annahme und vermeiden gleichzeitig unnötige Wartezeiten. Beachten Sie bitte deren Anweisungen. Danke!

Mitarbeiter

Der Wertstoffhof mit Grüngutsammelstelle hat an folgenden Tagen geöffnet:

Sommerzeit (März - Oktober):

  • Mittwoch
    15:00 Uhr bis 17:00 Uhr
  • Samstag
    9:00 Uhr bis 13:00 Uhr
     

Winterzeit (November - Februar):

  • Mittwoch
    14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
  • Samstag
    9:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Altglas

Angenommen werden:
"Hohlglas" wie z. B.

  • Sekt-, Wein-, Spirituosenflaschen
  • Einmachgläser
  • Trinkgläser
  • Senfgläser
  • Konservengläser
  • Parfümflakons
  • Haarwasserflaschen

Nicht angenommen werden:

  • Farbvermischtes Glas
  • Kochgeschirr aus Glas
  • Kochplatten aus Glas
  • Porzellangeschirr
  • Spiegelglas
  • Autoscheiben
  • Keramikflaschen
  • Flachglas wie z.B. Fenster- oder "Drahtglas"

Hinweis:
Das Glas bitte nach Farben (weiß, braun, grün) sortieren. Die Flaschenverschlüsse müssen entfernt werden.

Am Friedhofsparkplatz stehen ebenfalls Altglascontainer bereit. Bitte unbedingt die Einwurfzeiten beachten:
Werktags von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr. Zuwiderhandlungen können zu einer Anzeige führen!

Altkleider- und Schuhsammlung

Altkleider und noch gebrauchsfähige Schuhe werden vom Liederkranz Öpfingen, Hilfsorganisationen sowie gewerblichen Unternehmen eingesammelt. Der Liederkranz sammelt jährlich im Frühjahr und im Herbst. Entsprechende Hinweise werden rechtzeitig über das Mitteilungsblatt bekanntgegeben. Von externen Organisationen stehen außerdem Sammelcontainer auf dem Friedhofsparkplatz und dem Wertstoffhof zur Verfügung. Gesammelt werden saubere und trockene Altkleider.

Wichtig - bitte berücksichtigen Sie Folgendes:

Abgegeben werden darf folgende saubere und wieder tragbare Kleidung 

  • Damen-, Herren- Kinder und Babykleidung aller Art
    (Hosen, T-Shirts, Blusen, Hemden, Röcke, Kleider, Mäntel, Jacken, Pullover…)
  • Gardinen
  • Taschen
  • Gürtel
  • Bettfedern (Kissen, Decken)

Nicht abgegeben werden dürfen:

  • nasse, faulige, schimmlige Ware
  • stark verschmutzte und kaputte Ware
  • Schaumstoff
  • Stofffetzen
  • Elektrogeräte
  • Matratzen
  • Teppiche
  • Decken und Kissen mit Schaumstofffüllung
  • Kinderspielzeug aus Plastik
  • Stoffspielsachen
  • Tischdecken
  • Handtücher
  • Bettwäsche
  • Wolldecken
  • Koffer
  • Unterwäsche

Schuhe

Auch Schuhe dürfen abgegeben werden, sofern sie folgende Kriterien erfüllen.

Folgende Schuhe dürfen abgegeben werden:

  • tragbare Schuhe
  • Sportschuhe
  • Herrenschuhe
  • Kinder- und Damenschuhe
  • Winter- und Sommerschuhe

Bitte unbedingt die Schuhe paarweise zusammenbinden.

Folgende Schuhe dürfen nie enthalten sein:

  • einzelne Schuhe
  • total verschmutzte Schuhe
  • kaputte Schuhe
  • Schlittschuhe
  • Inlineskates
  • Skischuhe
  • Gummistiefel

Bitte die Schuhe in einen separaten Sack abgeben (nicht zusammen mit den Altkleidern in einen Sack).

Wichtig: Die Ware muss in transparenten Säcken verpackt werden. Bitte beachten Sie dies.
Falls Sie nicht über solche Säcke verfügen, können Sie diese vom Liederkranz oder auf dem Rathaus erhalten.

Altpapier

Angenommen werden:

  • Schreib-, Kopier- und Druckerpapier
  • Zeitungen und Zeitschriften
  • Prospekte
  • Bücher und Kataloge
  • Papierstreifen aus Aktenvernichtern

Nicht angenommen werden:

  • Aktenordner
  • Fotopapier
  • Tapeten
  • Backpapier
  • Hygienepapier

Altholz

Angenommen werden:

  • unbehandelte Bretter und Holzschnitt
  • Spanplatten
  • Holzmöbel
  • Paletten und Transportkisten
  • Dielen und Parkett

Nicht angenommen werden:

  • imprägnierte Bauhölzer
  • Dachsparren oder Dachbalken
  • Holz aus dem Außenbereich wie Gartenmöbel oder Zäune
  • Holzimitate wie Laminat
  • Möbel mit Stoffbezügen oder Flechtmöbel
  • Holztüren mit Glaseinsatz

Bildschirme und TV-Geräte

Angenommen werden:

  • Röhrenbildschirme
  • Fernsehgeräte
  • Computerbildschirme
  • Flachbildschirme

Elektroaltgeräte

Angenommen werden:

  • Haushaltskleingeräte
  • Unterhaltungselektronik
  • Computer und Telekommunikationsgeräte
  • Elektrogeräte (ohne Batterie)
  • Lampen (ohne Leuchtmittel)

Nicht angenommen werden:

  • Haushaltsgroßgeräte
  • Kühlschränke
  • Waschmaschinen
  • Nachtspeicheröfen

Elektroaltgeräte mit fest verbauter Batterie

Angenommen werden:

  • Tablets
  • Navigationsgeräte
  • Rasierapparate
  • Zahnbürsten
  • andere Haushaltskleingeräte mit fest verbauten Batterien

Grüngut

Angenommen werden:

  • krautig-grasiger Grünabfall
  • holziger Grünabfall

Kartonagen und Pappe

Angenommen werden:

  • Kartonagen
  • Pappschachteln
  • Wellpappe
  • Papprollen
  • Versandrohre

Nicht angenommen werden:

  • Verbunde
  • Pappgeschirr
  • Styropor
  • Luftkissen

Hinweis: Die Kartonagen sollen frei von Fremdstoffen wie z. B. Klebebändern, Verpackungsschnüren, Plastikhenkeln usw. sein.

 

Leuchtmittel

Angenommen werden:

  • Energiesparlampen
  • LED-Lampen
  • Kompakt-Leuchtstofflampen
  • Leuchtstoffröhren

Metallschrott

Angenommen werden:

  • Eisen- und Stahlschrott
  • Buntmetall (z.B. Kupfer oder Aluminium)
  • Fahrräder
  • Heizkörper
  • Motoren (ohne Betriebsmittel)
     

Nicht angenommen werden:

  • Bauschaumkartuschen
  • Spraydosen
  • Gasflaschen
  • Feuerlöscher
  • Gehäuse von Nachtspeicheröfen

Verwertbarer Bauschutt

Angenommen werden:

  • Fliesen
  • Keramik
  • Ziegel und Mauerwerk
  • Zier- oder Pflastersteine
  • ausgehärteter Beton

Nicht angenommen werden:

  • Bauschutt mit Teer- oder Bitumenanhaftungen
  • Schamottsteine (z. B. aus Kaminen/Nachtspeicheröfen)
  • Asbestzement
  • Putz
  • Mörtel aus Gipsbasis
  • gemischte Baustellenabfälle (Folien, Styropor, Holzreste)