Spiele mit Gewinnmöglichkeit (Reisegewerbe) - Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Landeskriminalamt beantragen
Wenn Sie im Reisegewerbe bestimmte Spiele mit Gewinnmöglichkeit veranstalten möchten, benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Landeskriminalamts (LKA). Diese müssen Sie beantragen.
Das LKA erteilt die Unbedenklichkeitsbescheinigung folgenden Personen:
- der Herstellerin oder dem Hersteller eines Spiels, wenn es sich um eine serienmäßig produzierte Spieleinrichtung handelt.
Er oder sie erhält dann für jeden Nachbau der Spieleinrichtung einen Abdruck der Unbedenklichkeitsbescheinigung. - in allen anderen Fällen: dem Veranstalter des Spiels
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung enthält die folgenden Informationen:
- Bezeichnung des Spiels
- Firmenbezeichnung und Sitz der Herstellerin oder des Herstellers beziehungsweise Name, Geburtsdatum, Geburtsort und Wohnort des Veranstalters
- Beschreibung des Spiels und des Spielablaufs, gegebenenfalls mit Abbildungen und Übersichtszeichnungen
- Spielregeln und Gewinnplan
- Auflistung der Plätze, an denen Sie das Spiel veranstalten dürfen
- Gültigkeitsdauer der Unbedenklichkeitsbescheinigung
- eventuell Nebenbestimmungen
Hinweis: Unbedenklichkeitsbescheinigungen können auch befristet oder mit Auflagen verbunden erteilt werden.
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung müssen Sie bei der zuständigen Stelle einreichen. Er muss folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Ortes, an dem das Spiel veranstaltet wird
- Dauer, für die das Spiel veranstaltet wird
- Name und Erreichbarkeit des verantwortlichen Veranstalters
Das Landeskriminalamt entscheidet über den Antrag. Es veranlasst unter Umständen die Begutachtung des Spiels durch einen Sachverständigen, eine Sachverständige oder ein Fachinstitut.
Fristen
keine
Tipp: Stellen Sie Ihren Antrag frühzeitig. Das Landeskriminalamt kann eine Prüfung des Antrags durch einen Sachverständigen, eine Sachverständige oder ein Fachinstitut für erforderlich halten.
Unterlagen
- Spielbeschreibung
- Spielregeln
- wenn nach Art des Spiels erforderlich: Berechnung der Auszahlungs- und Treffererwartung
- weitere Unterlagen können erforderlich sein, beispielsweise
- eine betriebsfertige Einrichtung, wenn es sich um eine Spieleinrichtung handelt
- Muster der Spieleinrichtung oder einzelner Teile
Kosten
Wenn Sachverständigengutachten erforderlich sind, fallen dafür Kosten an.
Bearbeitungsdauer
ungefähr vier Wochen
Sind Sachverständigengutachten erforderlich, kann sich die Bearbeitungsdauer erhöhen.
Sonstiges
Das LKA kann die Unbedenklichkeitsbescheinigung zurücknehmen oder widerrufen, wenn
- nachträglich Gründe bekannt werden, die der Ausstellung entgegengestanden hätten,
- Sie zugelassene Spieleinrichtungen in ihren Merkmalen verändern oder
- Sie ein für unbedenklich erklärtes Spiel unter nicht genehmigten Bedingungen veranstalten.
Rechtsgrundlage
- § 60a Gewerbeordnung (GewO) (Veranstaltung von Spielen)
- § 33c - 33h Gewerbeordnung (GewO) (Bauartzulassung und Unbedenklichkeitsbescheinigung)
- §§ 5 - 5a Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit (SpielV) (Erlaubnisfreie Spiele)
- § 284 Strafgesetzbuch (StGB) (Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels)
Zuständigkeit
Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Freigabevermerk
04.08.2023 Innenministerium Baden-Württemberg