Kinderbetreuungskosten - steuerliche Förderung beantragen
Höhe:
2/3 der Aufwendungen , höchstens 4.000 Euro je Kind und Kalenderjahr.
Art:
Die anzuerkennenden Aufwendungen mindern Ihr steuerpflichtiges Einkommen im Einkommensteuerbescheid.
Liegen die Voraussetzungen nur für einen Teil des Kalenderjahres vor, sind nur 2/3 der in diesem Teil des Kalenderjahres angefallenen Kosten förderfähig, maximal 4.000 Euro.
Beispiel: Das Kind wird im Juli des Kalenderjahres 14 Jahre alt. Dann erkennt die zuständige Stelle nur die Kosten an, die von Januar bis Juli entstanden sind.
Verfahrensablauf
Sie müssen die Förderung in Ihrer Einkommensteuererklärung auf der Anlage Kind beantragen. Geben Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung bitte die gesamten begünstigten Aufwendungen an. Ihr Finanzamt nimmt die Kürzung auf 2/3 und die Begrenzung auf 4.000 Euro automatisch vor.
Die Einkommensteuererklärung übermitteln Sie am besten elektronisch an das Finanzamt.
Achtung: Sie müssen Ihre Steuererklärung elektronisch abgeben, wenn Sie folgende Einkünfte erzielen oder daran beteiligt sind:
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb,
- Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit oder
- Einkünfte aus Land-und Forstwirtschaft
Dies gilt unabhängig von der Art der Gewinnermittlung für die Anlage EÜR (Einnahme-Überschuss-Rechnung), die Bilanz und die gesamte Einkommensteuererklärung.
Formulare bekommen Sie bei Ihrem Finanzamt oder im Internet.
Hinweis: Steuererklärungen per E-Mail nimmt das Finanzamt nicht an. Sie müssen Ihre Steuererklärung eigenhändig unterschreiben, um sie fristgerecht abzugeben.
Sie erhalten einen schriftlichen Einkommensteuerbescheid per Post.
Fristen
- Wenn Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind: 31. Juli des Folgejahres
Angesichts der durch die Corona-Pandemie verursachten Ausnahmesituation wird die Abgabefrist für das Jahr 2023 für steuerlich nicht beratene Personen bis zum 02. September 2024 verlängert. - Wenn Sie nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind: im Laufe der auf das zu veranlagende Steuerjahr folgenden vier Jahre
Unterlagen
- Rechnung
Als Rechnung gelten auch:
- der Arbeitsvertrag bei einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis oder einem Minijob
- der Gebührenbescheid, z.B. über die zu zahlenden Kindergartengebühren
- eine Quittung, etwa über Nebenkosten zur Betreuung
- bei Au-pair-Verhältnissen der Au-pair-Vertrag, aus dem ersichtlich ist, welcher Anteil der Gesamtaufwendungen auf die Kinderbetreuung entfällt
Kosten
Beim Finanzamt entstehen Ihnen keine Kosten.
Sonstiges
Haben Sie als Eltern keinen gemeinsamen Haushalt, steht der Höchstbetrag dem Elternteil zu, zu dessen Haushalt das Kind gehört. Der andere Elternteil hat keinen Anspruch auf Förderung von Kinderbetreuungskosten, weil das Kind nicht zu seinem Haushalt gehört.
Gehört das Kind zum Haushalt beider Elternteile, kommt es zu einer Halbteilung des Höchstbetrags, das heißt, jedem Elternteil steht ein Höchstbetrag von 2.000 Euro zu, es sei denn, sie beantragen übereinstimmend eine andere Aufteilung des Höchstbetrags.
Rechtsgrundlage
- § 10 Abs. 1 Nr. 5 Sonderausgaben
Zuständigkeit
das Finanzamt, das für Ihre Einkommensteuer zuständig ist
Vertiefende Informationen
- Broschüre "Steuertipps für Familien"
- Einkommensteuer - Erklärung abgeben
Freigabevermerk
05.01.2024 Oberfinanzdirektion Karlsruhe als Vertreterin des Finanzministeriums