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Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

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  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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Gemeinde Öpfingen
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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Dienstleistungen: Gemeinde Öpfingen

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Dienstleistungen

Landesprogramm STÄRKE - Informationen für Eltern erhalten

STÄRKE hat zum Ziel, die Beziehungs-, Erziehungs- und Alltagskompetenz von (werdenden) Eltern zu stärken. Es bietet:

  • Zusendung von Informationen anlässlich der Geburt eines Kindes
  • Offene Treffs, als Angebote ohne Anmeldung zu verschiedenen Themen für Familien mit allen Familienformen und in allen Familienphasen
  • Angebote für Familien in besonderen Lebenssituationen mit, zum Beispiel,
    Familienbildungskursen, Familienbildungsfreizeiten und -wochenenden

Alle Familien sollen Zugang zu Familienbildungs- und Begegnungsangeboten haben. Ziel ist ein bedarfsgerechtes und unter Beteiligung von Familien ausgestaltetes Familienbildungsangebot.

Verfahrensablauf

Informationen zu STÄRKE erhalten Sie mit der Geburt Ihres Kindes automatisch von Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Nehmen Sie einen Säugling in dauernde Pflege oder zur Adoption auf, erhalten Sie die Informationen zu STÄRKE vom örtlichen Jugendamt.

Um an den kostenfreien bzw. ermäßigten Angeboten teilnehmen zu können, wenden Sie sich an die Anbieter von Familienbildungsangeboten und Offenen Treffs bzw. an Ihren zuständigen Jugendhilfeträger.

Fristen

Für Eltern: Keine

Unterlagen

keine

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

keine

Bezugsort

Das zuständige Jugendamt des jeweiligen Stadt- bzw. Landkreises.

Sonstiges

Keine

Zuständigkeit

Für das Versenden des STÄRKE-Informationsmaterials:

  • Das Jugendamt bzw. die
    Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes,
  • bei Pflege- und Adoptivkindern: das örtliche Jugendamt
    Jugendamt ist,
    • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung,
    • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt.

Die Stadt Konstanz nimmt die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr. Die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe der Stadt Villingen-Schwenningen werden durch den Schwarzwald-Baar-Kreis wahrgenommen.

Freigabevermerk

01.08.2023; Sozialministerium Baden-Württemberg