Visum für Studierende beantragen
Wenn Sie in Deutschland studieren wollen, benötigen Sie vor der Einreise ein Visum.
Das gilt nicht für:
- Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und der EWR-Staaten
- Staatsangehörige der Schweiz
- Staatsangehörige von Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Großbritannien und Nordirland (im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 6 Freizügigkeitsgesetz/EU), Honduras, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Monaco, Neuseeland, San Marino und den USA
Das Visum erhalten Sie in der Regel mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr. Nach Ankunft in Deutschland müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen beim Einwohnermeldeamt des neuen Wohnortes anmelden.
Staatsangehörige von Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Großbritannien und Nordirland (im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 6 Freizügigkeitsgesetz/EU), Honduras, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Monaco, Neuseeland, San Marino und den USA müssen vor Ablauf von 90 Tagen eine Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Staaten außerhalb EU/EWR beantragen.
Verfahrensablauf
Den jeweiligen auf Sie zutreffenden Aufenthaltstitel (Visum, Aufenthaltserlaubnis) beantragen Sie mithilfe des jeweiligen Formulars.
Antragsformulare für Visumanträge erhalten Sie kostenlos von der zuständigen Auslandsvertretung in der ortsüblichen Sprachfassung. Sie stehen Ihnen auch zum Download zur Verfügung, je nach Angebot der jeweiligen Auslandsvertretung.
Für andere Aufenthaltstitel erhalten Sie die notwendigen Formulare bei der Ausländerbehörde des Ortes, an dem Sie nach Ihrer Einreise sich mit Ihrem Wohnsitz angemeldet haben. Einzelheiten zum jeweiligen Verfahrensablauf finden Sie in den oben aufgelisteten Verfahrensbeschreibungen.
Den Visumantrag stellen Sie persönlich. Die Auslandsvertretung holt sofern notwendig, die Zustimmung der Ausländerbehörde am zukünftigen Wohnsitz in Deutschland ein. Nach der Zustimmung kann die Auslandsvertretung das Visum erteilen, das die Einreise und den vorläufigen Aufenthalt erlaubt.
Fristen
Bitte beachten Sie, dass Sie dazu verpflichtet sind, vor Ablauf Ihres Visums einen Antrag auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu stellen.
Unterlagen
- gültiger Reisepass
- ein aktuelles Passbild
- je nach Aufenthaltstitel Nachweise der genannten Voraussetzungen:
- Bescheinigung über Aufenthaltszweck (zum Beispiel Zulassung zum Studium)
- Finanzierungsnachweis (zum Beispiel Darlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eltern, Einzahlung einer Sicherheitsleistung auf ein Sperrkonto in Deutschland, Stipendienvertrag)
- Nachweis über die Krankenversicherung
Die deutsche Auslandsvertretung und die Ausländerbehörde können weitere Unterlagen verlangen.
Kosten
EUR 75,00
Bearbeitungsdauer
Die Dauer von der Beantragung bis zur Erteilung des Visums kann variieren. Rechnen Sie mit einer mehrmonatigen Bearbeitungsdauer.
Sonstiges
Bitte kümmern Sie sich möglichst frühzeitig um Ihr Visum und nehmen Kontakt mit der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung auf.
Rechtsgrundlage
- § 2 Lebensunterhalt, Krankenversicherung
- § 3 Passpflicht
- § 4 Erfordernis eines Aufenthaltstitels
- § 5 Lebensunterhalt, Krankenversicherung
- § 16b Studium
Aufenthaltsverordnung (AufenthV):
- § 28 Befreiung für freizügigkeitsberechtigte Schweizer
- § 31 Zustimmung der Ausländerbehörde zur Visumerteilung
- §§ 39 - 41 Einholung des Aufenthaltstitels im Bundesgebiet
- § 46 Gebühren für das Visum
- § 31 Zustimmung der Ausländerbehörde zur Visumerteilung
Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU):
- § 4 Nicht erwerbstätige Freizügigkeitsberechtigte
Zuständigkeit
Die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat), in deren Amtsbezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten beziehungsweise Ihren Wohnsitz haben
Vertiefende Informationen
- Ein Verzeichnis der Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland bietet das Auswärtige Amt auf seinen Onlineseiten.
- Ausführliche Informationen bietet die Homepage des Deutschen Akademischen Austausch Dienstes (DAAD).
Freigabevermerk
08.07.2024 Justizministerium Baden-Württemberg